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Anforderung von Unterstützung für Personen mit eingeschränkter Mobilität
 

Informieren Sie zwingend Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro mindestens 48 Stunden vor Ihrem planmässigen Abflug über Ihren Assistenzbedarf, üblicherweise bei der Reservation ihres Fluges.

Falls Sie an einem der speziellen Treffpunkte am Flughafen empfangen werden möchten, informieren Sie bitte direkt den entsprechenden Servicedienstleister am Flughafen mittels des untenstehenden Formulars.
 

* alle oben genannten Dienstleistungen fallen unter die EU-Verordnung 1107/2006 und sind für den Fluggast kostenlos
** diese Dienstleistung kann direkt dem Fluggast in Rechnung gestellt werden, es sei denn, es handelt sich um eine ältere Person

Bitte angeben, ob der Passagier allein reist oder während der gesamten Reise in Begleitung einer Person oder eines Assistenztiers ist:


Fluginformationen


Bitte finden Sie sich 2 Stunden vor der Abflugzeit Ihres Fluges an einem der Empfangspunkte (siehe Plan) am Flughafen ein.

 

Die vom Flughafen Basel-Mulhouse erfassten Informationen werden elektronisch verarbeitet, damit wir Ihre Informationsanfragen beantworten können. Die mit einem Sternchen gekennzeichneten Informationen sind zwingend erforderlich; ohne sie können wir Ihre Anfrage nicht beantworten. Empfänger der Daten sind die internen Abteilungen des Flughafens Basel-Mulhouse und gegebenenfalls die etwaigen Auftragsverarbeiter. Die Daten werden so lange gespeichert, bis Ihre Anfrage bearbeitet worden ist.
Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 verfügen Sie über die folgenden Rechte zu Ihren Daten: Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Recht auf Übertragung. Sie können weiterhin Richtlinien über die Speicherung, Löschung und Übermittlung Ihrer persönlichen Daten nach Ihrem Tod bestimmen.
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