Einschränkungen des Flugbetriebes
Legende:
1. Klassifikation in Lärmklassen durch die internationale
Organisation der Zivilluftfahrt ICAO. Das „Kapitel 2” umfasst ältere,
lärmintensivere Flugzeuge. Diese Flugzeuge haben nachts und tagsüber Start- und
Landeverbot, abgesehen von Ausnahmebewilligungen, welche durch die
Zivilluftfahrtbehörde erteilt werden.
2. Nicht geplante Flüge (ausser Notfälle).
3. Die Total Margin wird anhand der für jedes einzelne
Flugzeug zertifizierten Lärmwerte berechnet. Flugzeuge mit einer Total Margin
< 10 EPNdB zählen zu den lautesten Flugzeugen des Kapitels 3.
4. Die Einschränkung gilt für alle Flugzeuge, deren
Lärmzertifikat einen Überflugwert (relevant für Starts) bzw. einen Anflugwert
(relevant für Landungen) von 97 EPNdB oder mehr aufweist.
5. Das Einholen einer Bewilligung vom Dienstchef
Flugsicherung ist erforderlich. Diese Einschränkung betrifft alle
IFR-Trainingsflüge sowie VFR-Trainingsflüge mit mehr als 5,7 Tonnen maximalem
Startgewicht.
6. Triebwerkstests im Standlauf sind für die
Betriebssicherheit vorgeschrieben. Nachts und am Sonntag dürfen sie nur
innerhalb des „Silencers” (Lärmschutzhangar) durchgeführt werden.
7.
Direktstarts nach Süden (via SID OLBEN 7Y) sind zwischen 22h00 und 07h00
verboten. Den Rest der Zeit über müssen die Flugzeuge entsprechende technische
Voraussetzungen erfüllen: Überflugwert von weniger als 89 EPNdB, minimaler
Steigwinkel von 8,4%.
Bei Starts auf Piste 15 muss zwischen 22h00 und 07h00 die
gesamte verfügbare Pistenlänge genutzt werden, d.h. der Startvorgang muss am
Pistenanfang beginnen.
Den vorstehenden Beschränkungen nicht unterworfen sind: Staatsluftfahrzeuge, Humanitärflüge, Such- und Rettungsflüge und Notfälle.
Folgende Dokumente können Sie hier einsehen:
- Ministerialerlass vom 18. Juni 2015
- Ministerialerlass vom 26. April 2013
- Ministerialerlass vom 10. September 2003
- Auszüge aus dem AIP France (Luftfahrthandbuch Frankreich)
Ausnahmebewilligungen
Erteilte und benutzte Ausnahmebewilligungen pro Jahr
Hauptursache für die Zunahme der Ausnahmebewilligungen im Jahr 2018: Verspätungen im europäischen Luftraum.