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Einschränkungen des Flugbetriebes

Die Tabelle mit den Betriebseinschränkungen und Ausnahmebewilligungen finden Sie im WebReporting.

Die erkannten Verstösse werden durch die französische Flugsicherungsbehörde (DGAC) der betroffenen Fluggesellschaft mitgeteilt. Eventuelle Sanktionen werden von der französischen Behörde ACNUSA ausgesprochen. Weitere Informationen dazu befinden sich auf der Internet-Seite der ACNUSA.



Folgende Dokumente können Sie hier einsehen:

Die rechtsgültige Version ist auf folgender Seite einsehbar: www.sia.aviation-civile.gouv.fr
 

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Letzte Aktualisierung - August 2022 -