Schutzmassnahmen

Mit dem Ziel, die mit dem Flugbetrieb verbundenen Lärmauswirkungen möglichst gering zu halten, hat der Flughafen bereits ein ganzes Bündel von unterschiedlichen Massnahmen getroffen.
Betriebsbeschränkungen
Für die Nachtstunden gelten klare Einschränkungen – insbesondere durch ein Startverbot zwischen 00:00 und 06:00 Uhr und ein Landeverbot zwischen 00:00 und 05:00 Uhr. Zusätzliche Auflagen gelten für Charterflüge, Trainingsflüge, die sogenannte Allgemeine Luftfahrt, besonders laute Maschinen sowie für Motorentests. Da letztere aus betrieblichen Gründen auch während der Nachtstunden nötig sind, ist 1997 der Lärmschutzhangar „Silencer“ errichtet worden. Ausnahmen von den Betriebsbeschränkungen können durch die Flugsicherung bewilligt werden.
Flugverfahren
Die
zuständigen Flugsicherungsorgane arbeiten laufend daran, die
standardisierten Flugverfahren bezüglich der Lärmauswirkung zu
optimieren. Weitere Informationen zur Pistennutzung und den An- und Abflugverfahren finden Sie hier.
Gebührenordnung
Die Landegebühren sind nicht nur abhängig vom Gewicht, sondern auch von der Lärmklasse des Flugzeuges. Zusätzlich besteht eine besondere Lärmtaxe, welche in der Nacht zehnmal höher ist als am Tag.
Raumplanung
Für die Steuerung der Bautätigkeit rund um den Flughafen ist von den französischen Behörden der sogenannte „Plan Exposition Bruit“ (PEB) in Kraft gesetzt worden.
Schallschutz
Für Gebäude, welche innerhalb des sogenannten „Plan Gêne Sonore“ (PGS)
liegen und gewisse Voraussetzungen erfüllen, kann der Flughafen
finanzielle Beiträge an Schallschutzmassnahmen entrichten (Auskünfte
durch das Generalsekretariat des Flughafens).
Lärmvorsorgeplan (PPBE)
Die europäische
Umgebungslärmrichtlinie schreibt vor, dass jeder Staat für seine Zivilflughäfen
mit einem Verkehrsaufkommen von über 50‘000 Flugbewegungen pro Jahr einen
Lärmvorsorgeplan (Plan de Prévention du Bruit dans l’Environnement – PPBE)
ausarbeiten und mindestens alle fünf Jahre überprüfen muss. Der aktuelle Lärmvorsorgeplan für den Flughafen
Basel-Mulhouse bezieht sich auf den Zeitraum 2018-2022 und ist hier einsehbar (Höflichkeitsübersetzung - die rechtsgültige französische Version finden Sie hier).
Überwachung und Sanktionen
Die Abteilung Umwelt betreibt ein modernes Lärmmessnetz mit 14 Messstationen und verfügt mit dem CIEMAS Datenerfassungs- und Analysesystem
über ein modernes Mittel, um die Einhaltung der zahlreichen
Betriebseinschränkungen zu überwachen. Sowohl
von der Abteilung Umwelt als auch von der französischen Zivilluftfahrtbehörde
(DGAC) wird jeder Tag einer systematischen Kontrolle unterzogen. Sobald ein eventueller
Regelverstoss festgestellt wird, meldet die Abteilung Umwelt diesen der
französischen Flugsicherungsbehörde DGAC. Wenn Letztere, nach Überprüfungen ihrerseits,
das Vorliegen eines Regelverstosses bestätigt, setzt sie die betroffene
Fluggesellschaft darüber in Kenntnis. Eventuelle Sanktionen werden von der
französischen Kontrollbehörde ACNUSA ausgesprochen. Ergänzende Informationen
sind auf der Internetseite der ACNUSA zu finden.
Letzte Aktualisierung - Juni 2019 -