Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Flughafen Basel-Mulhouse verpflichtet sich, seine Internetseiten gemäss Artikel 47 des französischen Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 zugänglich zu machen.
Zu diesem Zweck setzt er die Strategie und die Massnahmen um, die in seinem Mehrjahresplan, der aktuell ausgearbeitet wird und bis zum 30. Oktober 2024 veröffentlicht werden soll, detailliert aufgeführt sind.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.euroairport.com.
KONFORMITÄTSSTATUS
Die Internetseite des Flughafens Basel-Mulhouse www.euroairport.com entspricht aufgrund der unten aufgeführten Nichtkonformitäten und Ausnahmen teilweise dem allgemeinen französischen Referenzsystem zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Internet (RGAA), Version 4.1.
Ergebnis der Prüfung
Die am 25.09.2023 seitens des EuroAirport durchgeführte Konformitätsprüfung ergab, dass 77% der RGAA-Kriterien (Version 4.1) erfüllt sind.
ERSTELLUNG DER ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Die Erklärung wurde am 30. Oktober 2023 erstellt.
Zur Erstellung der Website genutzte Technologien:
- HTML5;
- CSS;
- JavaScript;
- PDF.
Testumgebung
Die Überprüfungen der Wiedergabe der Inhalte wurden auf der Grundlage der Kombination durchgeführt, die von der RGAA-Referenzdatenbank mit den folgenden Versionen bereitgestellt wurde:
- Firefox und NVDA;
- Safari und VoiceOver;
- Google Chrome.
Tools zur Bewertung der Barrierefreiheit
Die folgenden Tools zur Verifizierung des Codes wurden verwendet, um die Konformität mit den RGAA-Tests zu prüfen:
- Das Modul ANDI (Accessible Name & Description Inspector);
- Colour Contrast Analyser;
- Extension Web Developer;
- In den Firefox-Browser integrierte Entwicklertools;
- HTML-Validator des World Wide Web Consortiums (W3C)
- PAVE PDF (Online-Tool zur Überprüfung und zum Reparieren von PDF-Dateien).
Seiten der Website, die Gegenstand der Konformitätsprüfung waren
- Startseite
- Kontakt-Seite
- Impressum / Rechtliche Hinweise
- Seiten zur Strategie des EAP hinsichtlich des Fluglärms;
- Sitemap;
- Seite zum Beihilfeprogramm für den Schallschutz;
- Authentifizierungsseiten.
FEEDBACK UND KONTAKT
Wenn Sie auf einen Inhalt oder eine Dienstleistung nicht zugreifen können, können Sie den Verantwortlichen der Website wbur@euroairport.com kontaktieren, um auf eine zugängliche Alternative verwiesen zu werden oder den Inhalt in einer anderen Form zu erhalten.
- Versendung einer Nachricht über unsere Kontaktseite: https://www.euroairport.com/de/contact ;
- Weitere Details finden Sie in der Rubrik Rechtliche Hinweise.
Einlegung von Rechtsmitteln
Wenn Sie mangelnde Barrierefreiheit feststellen, die Sie daran hindert, auf einen Inhalt oder eine Funktion der Website zuzugreifen, die Sie gemeldet haben und Ihre diesbezügliche Anfrage vom Flughafen Basel-Mulhouse nicht beantwortet wird, haben Sie das Recht, sich an einen Rechtsverteidiger zu wenden. Dazu steht es Ihnen frei:
- Eine Nachricht an einen französischen Rechtsverteidiger zu schreiben (https://formulaire.defenseurdesdroits.fr/);
- Den Delegierten des Rechtsverteidigers in Ihrer Region (https://www.defenseurdesdroits.fr/saisir/delegues) zu kontaktieren;
- Ein Schreiben, per Post (kostenlose Versendung; keine Briefmarke) an die Adresse «Défenseur des droits, Libre réponse 71120 75342 Paris CEDEX 07» zu senden.