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Flüssigkeiten, Gels, Pasten und Aerosole

Auf allen europäischen Flughäfen gelten Sicherheitsmassnahmen für Flüssigkeiten, Gels, Pasten und Aerosole im Handgepäck.

Als Paste wird jedes Produkt angesehen, das eine weiche oder plastisch verformbare bzw. knetbare Konsistenz aufweist.
Bsp.: Foie gras, Rösti, Weichkäse wie Münster oder Camembert, Fertigfondue etc.

Es ist Ihnen erlaubt, nur kleine Mengen von diesen Produkten in Ihrem Handgepäck unter Beachtung folgender Voraussetzungen mit sich zu führen:

  • die Produkte müssen sich in Einzelbehältnissen mit einem jeweiligen Fassungsvermögen von höchstens 100 ml oder 100 g befinden
  • die Behältnisse müssen in einem einzigen durchsichtigen und verschlossenen Plastikbeutel vom Typ Gefrierbeutel (Format 20x20) mit einem Fassungsvermögen von höchstens 1 Liter enthalten sein
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Bild Flüssigkeiten Gels Pasten und Aerosole


Dieser Beutel ist bei der Sicherheitskontrolle separat vom Handgepäck vorzuzeigen.

Empfehlung: Packen Sie Ihre flüssigen Produkte in Ihr aufzugebendes Gepäck.

Ausnahmen:

  • Baby- oder Kleinkindernahrung, die während des Fluges benötigt wird
  • flüssige Medikamente, die während des Fluges benötigt werden

Leitfaden "Prepare liquids for security control" (PDF, Englisch)