Schengen am EuroAirport
Mit Beginn des Sommerflugplans am 29. März 2009 erfolgt am EuroAirport analog zu den anderen Schweizer Flughäfen die vollständige Schengen-Umsetzung. Ab diesem Datum werden Schengen- und Nicht-Schengen-Passagiere im Einsteigebereich beim Abflug und bei der Ankunft vor der Gepäckausgabe durch infrastrukturelle Anpassungen räumlich getrennt.
Für Passagiere, die innerhalb des Schengen-Raums reisen, entfällt die systematische Passkontrolle. Passagiere, die aus Nicht-Schengen-Staaten kommen oder nach diesen Destinationen fliegen, werden hingegen einer systematischen Passkontrolle unterzogen. Die Zollkontrolle bleibt für alle Passagiere unverändert.
Die Personenidentifikation beim Einchecken und Einsteigen bleibt ebenfalls bestehen. Deswegen müssen weiterhin alle Passagiere ein Identitätsdokument mitführen.
Vereinfachte Kontrollprozesse für mehr als 70% der Passagiere durch infrastrukturelle Anpassungen
Neu sind die folgenden infrastrukturellen Anpassungen:
- auf Abflugsebene im Einsteigebereich (Fingerdock): Einrichtung zwei neuer Passkontrollstellen für den Schweizer Grenzwachkorps und die französische Flughafenpolizei vor dem Eintritt in die Nicht-Schengen-Zone
- auf Ankunftsebene: Einbau neuer Türen, welche den Fluss der ankommenden Schengen- und Nicht-Schengen-Passagiere trennen, sowie Einrichtung zwei neuer Passkontrollstellen für den Schweizer Grenzwachkorps und die französische Flughafenpolizei vor der Gepäckausgabe
- völlige Abdichtung der Trennwände zwischen den Schengen- und Nicht-Schengen-Zonen
- auf Abflugs- und Ankunftsebenen: Einrichten zusätzlicher Kontrollräume, damit bei individueller Abfragung der Passagierfluss reibungslos gewährleistet werden kann
Grenzpolizeiliche Kontrollen für Nicht-Schengen-Passagiere
Die Schweizer Grenzwache ist seit 2007 am EuroAirport für die grenzpolizeilichen Kontrollen der ankommenden und abfliegenden Passagiere im Schweizer Sektor zuständig. Bereits vorher war die Grenzwache für die Kontrolle des Privatluftverkehrs am Flughafen tätig. Neu werden Reisende, welche einen Nicht-Schengen-Flug antreten oder mit einem Nicht-Schengen-Flug ankommen, nach den Vorschriften des Schengener Grenzkodexes kontrolliert. Es sind die gleichen Vorgaben, wie sie an der Schengenaussengrenze gelten. Das heisst konkret, dass jeder Passagier einer Passkontrolle unterzogen wird. Der Umfang der Kontrolle unterscheidet sich je nach dem Status eines Reisenden. Eine reduzierte Einreisekontrolle gelangt bei einem Schweizer Staatsbürger oder einem Bürger der Europäischen Union respektive der EFTA, eine umfassende Kontrolle bei einem Drittstaatsangehörigen oder bei einer visumspflichtigen Person zur Anwendung. Dabei werden auch Abfragen durch die Grenzwächter im SIS (Schengener Informationssystem) getätigt.
Die Grenzwache erbringt neben der Ausweiskontrolle der Flugpassagiere auch in Zukunft eine geschätzte Dienstleistung für Schweizer Bürger. So ist es weiterhin möglich, sich bei Verlust oder Ungültigkeit des Grenzübertrittspapiers vor dem Abflug einen Notpass ausstellen zu lassen. Diese kostenpflichtige Dienstleistung wurde im vergangenen Jahr über 1'900 mal in Anspruch genommen.
Die Zollkontrolle bleibt
Das Schengenabkommen betrifft die Personenkontrolle und nicht die Zollkontrolle. Aus diesem Grund gelten für alle Reisenden die Zollvorschriften bei der Einreise in die Schweiz und nach Frankreich.
Schengen-Staaten
Dem Schengener Abkommen sind folgende Staaten beigetreten, bei denen Grenzkontrollen künftig weg fallen:
- Belgien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich (ohne Überseedepartements)
- Griechenland
- Island
- Italien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Schweden
- Schweiz
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
Kontakte
EuroAirport
Tel.: 061 325 31 11 (CH), 03 89 90 31 11 (F)
Fax: 061 325 25 77 (CH), 03 89 90 25 77 (F)
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Während der Bürozeiten:
Tel.: 061 638 14 00
Fax: 061 638 14 05
Ausserhalb der Bürozeiten:
Tel.: 061 638 14 14
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Zollinspektorat EuroAirport
Tel.: 058 480 65 00
Fax: 058 480 65 29
www.bazg.admin.ch
Direction Régionale des Douanes de Mulhouse
Tel.: 03 89 66 94 00
Fax: 03 89 66 35 99
www.douane.gouv.fr
Service Police aux Frontières (SPAF), EuroAirport
Tel.: 03 89 90 28 15
Fax: 03 89 90 38 43