
Bis auf weiteres werden am EuroAirport sämtliche ankommenden Passagiere (sowohl aus Schengen- wie auch aus Nicht-Schengen-Destinationen) einer Passkontrolle unterzogen, mit Ausnahme von französischen Inlandsflügen.
Dies kann zu längeren Wartzeiten vor den Passkontrollen führen. Sie können zu einer schnelleren Abwicklung beitragen, indem Sie Ihren Pass oder Ihre ID sowie allfällige Aufenthaltsbewilligungen bereithalten. Wir bitten um Verständnis und entschuldigen uns für die Umstände.
Passagiere mit Weiterflug werden gebeten, sich beim anwesenden Bodenpersonal zu melden.
Schengen am EuroAirport
Mit Beginn des
Sommerflugplans am 29. März 2009 erfolgt am EuroAirport analog zu den
anderen Schweizer Flughäfen die vollständige Schengen-Umsetzung. Ab
diesem Datum werden Schengen- und Nicht-Schengen-Passagiere im
Einsteigebereich beim Abflug und bei der Ankunft vor der Gepäckausgabe
durch infrastrukturelle Anpassungen räumlich getrennt.
Für
Passagiere, die innerhalb des Schengen-Raums reisen, entfällt die
systematische Passkontrolle. Passagiere, die aus Nicht-Schengen-Staaten
kommen oder nach diesen Destinationen fliegen, werden hingegen einer
systematischen Passkontrolle unterzogen. Die Zollkontrolle bleibt für
alle Passagiere unverändert.
Die Personenidentifikation
beim Einchecken und Einsteigen bleibt ebenfalls bestehen. Deswegen
müssen weiterhin alle Passagiere ein Identitätsdokument mitführen.
Vereinfachte Kontrollprozesse für mehr als 70% der Passagiere durch infrastrukturelle Anpassungen
Neu sind die folgenden infrastrukturellen Anpassungen:
- auf Abflugsebene im Einsteigebereich (Fingerdock): Einrichtung zwei neuer Passkontrollstellen für den Schweizer Grenzwachkorps und die französische Flughafenpolizei vor dem Eintritt in die Nicht-Schengen-Zone
- auf Ankunftsebene: Einbau neuer Türen, welche den Fluss der ankommenden Schengen- und Nicht-Schengen-Passagiere trennen, sowie Einrichtung zwei neuer Passkontrollstellen für den Schweizer Grenzwachkorps und die französische Flughafenpolizei vor der Gepäckausgabe
- völlige Abdichtung der Trennwände zwischen den Schengen- und Nicht-Schengen-Zonen
- auf Abflugs- und Ankunftsebenen: Einrichten zusätzlicher Kontrollräume, damit bei individueller Abfragung der Passagierfluss reibungslos gewährleistet werden kann
Grenzpolizeiliche Kontrollen für Nicht-Schengen-Passagiere
Die
Schweizer Grenzwache ist seit 2007 am EuroAirport für die
grenzpolizeilichen Kontrollen der ankommenden und abfliegenden
Passagiere im Schweizer Sektor zuständig. Bereits vorher war die
Grenzwache für die Kontrolle des Privatluftverkehrs am Flughafen tätig.
Neu werden Reisende, welche einen Nicht-Schengen-Flug antreten oder mit
einem Nicht-Schengen-Flug ankommen, nach den Vorschriften des Schengener
Grenzkodexes kontrolliert. Es sind die gleichen Vorgaben, wie sie an
der Schengenaussengrenze gelten. Das heisst konkret, dass jeder
Passagier einer Passkontrolle unterzogen wird. Der Umfang der Kontrolle
unterscheidet sich je nach dem Status eines Reisenden. Eine reduzierte
Einreisekontrolle gelangt bei einem Schweizer Staatsbürger oder einem
Bürger der Europäischen Union respektive der EFTA, eine umfassende
Kontrolle bei einem Drittstaatsangehörigen oder bei einer
visumspflichtigen Person zur Anwendung. Dabei werden auch Abfragen durch
die Grenzwächter im SIS (Schengener Informationssystem) getätigt.
Die
Grenzwache erbringt neben der Ausweiskontrolle der Flugpassagiere auch
in Zukunft eine geschätzte Dienstleistung für Schweizer Bürger. So ist
es weiterhin möglich, sich bei Verlust oder Ungültigkeit des
Grenzübertrittspapiers vor dem Abflug einen Notpass ausstellen zu
lassen. Diese kostenpflichtige Dienstleistung wurde im vergangenen Jahr
über 1'900 mal in Anspruch genommen.
Die Zollkontrolle bleibt
Das Schengenabkommen betrifft die Personenkontrolle und nicht die Zollkontrolle. Aus diesem Grund gelten für alle Reisenden die Zollvorschriften bei der Einreise in die Schweiz und nach Frankreich.
Schengen-Staaten
Dem Schengener Abkommen sind folgende Staaten beigetreten, bei denen Grenzkontrollen künftig weg fallen:
- Belgien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich (ohne Überseedepartements)
- Griechenland
- Island
- Italien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Schweden
- Schweiz
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
Kontakte
EuroAirport
Tel.: 061 325 31 11 (CH), 03 89 90 31 11 (F)
Fax: 061 325 25 77 (CH), 03 89 90 25 77 (F)
www.euroairport.com
Grenzwachtkommando Region Basel
Während der Bürozeiten:
Tel.: 061 638 14 00
Fax: 061 638 14 05
Ausserhalb der Bürozeiten:
Tel.: 061 638 14 14
www.ezv.admin.ch
Zollinspektorat EuroAirport
Tel.: 058 480 65 00
Fax: 058 480 65 29
www.ezv.admin.ch
Direction Régionale des Douanes de Mulhouse
Tel.: 03 89 66 94 00
Fax: 03 89 66 35 99
www.douane.gouv.fr
Service Police aux Frontières (SPAF), EuroAirport
Tel.: 03 89 90 28 15
Fax: 03 89 90 38 43