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Politik zum Datenschutz und zur Verwendung von Cookies

Der Flughafen Basel-Mulhouse legt grössten Wert auf den Schutz personenbezogener Daten und die Wahrung der Privatsphäre sowohl seiner Kunden als auch sämtlicher Nutzer seiner Websites.
Die vorliegende Erklärung zum Schutz personenbezogener Daten und zur Verwendung von Cookies («Datenschutzerklärung») beschreibt die Art der persönlichen Daten, welche der Flughafen Basel-Mulhouse («Flughafen») möglicherweise in Bezug auf Ihre Person erhebt, sowie die Art und Weise, in welcher der Flughafen und seine Auftragsverarbeiter diese Daten verwenden können.


Jede Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen und insbesondere der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr («Verordnung»), des französischen Gesetzes Nr. 78-17 über Datenverarbeitung, Dateien und individuelle Freiheiten vom 6. Januar 1978 (geändert) und des Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) vom 25. September 2020, zuletzt geändert am 1. September 2023.


Der Nutzer einer oder mehrerer Websites des Flughafens bestätigt, die Bedingungen der vorliegenden Erklärung und der allgemeinen Nutzungsbedingungen der entsprechenden Website zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben. Ist der Nutzer mit diesen Bedingungen nicht einverstanden, steht es ihm frei, die Websites nicht zu nutzen und keine personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen.

ARTIKEL 1 - BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Die folgenden Begriffe haben die folgenden Bedeutungen:

«Personenbezogene Daten» – jede Information, die sich auf eine identifizierte oder direkt oder indirekt identifizierbare natürliche Person bezieht.

«Verarbeitung personenbezogener Daten» - jeder Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, unabhängig von der Art des Verfahrens (Erheben, Erfassen, Organisation, Speicherung, Anpassung, Veränderung, Auslesen, Abfragen, Verwendung, Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, Abgleich).

«Verantwortlicher» – die natürliche oder juristische Person, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, das heisst über das Ziel und die Art und Weise der Verarbeitung. In der Praxis und im Allgemeinen handelt es sich um die private oder öffentliche Einrichtung, welche durch den rechtlichen Vertreter verkörpert wird.

«Auftragsverarbeiter» – eine natürliche oder juristische Person oder sonstige Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet;

«Berechtigter Dritter» – eine Behörde, Einrichtung oder Stelle, die auf bestimmte Daten in öffentlichen oder privaten Dateisystemen zugreifen kann, weil sie durch ein Gesetz ausdrücklich dazu berechtigt ist.

 

ARTIKEL 2 - IDENTITÄT DES VERANTWORTLICHEN

Personenbezogene Daten werden erhoben vom Flughafen Basel-Mulhouse, einer schweizerisch-französischen öffentlich-rechtlichen Unternehmung mit Sitz in BLOTZHEIM, [Postadresse: Postfach, F-68304 SAINT-LOUIS CEDEX], eingetragen unter der SIRET-Nr. 778 971 424 00016, vertreten durch Herrn Matthias SUHR in seiner Eigenschaft als Direktor.

ARTIKEL 3 - ERHOBENE PERSONENBEZOGENE DATEN, ZWECKE, RECHTSGRUNDLAGEN UND AUFBEWAHRUNGSDAUER

Im Rahmen der vom Flughafen Basel-Mulhouse angebotenen Dienste und des Betriebs seiner Websites www.euroairport.com, www.businesscenter.euroairport.com und www.advantages.euroairport.com erhebt der Flughafen Sie betreffende personenbezogene Daten.

Der Flughafen kann Ihre personenbezogenen Daten insbesondere erheben und verwenden, um die auf seinen Websites angebotenen Dienste und Services zu gewährleisten und die Daten auf einem im Hinblick auf Ihre Person aktuellen, richtigen und relevanten Stand zu halten und so jederzeit einen oder mehrere der folgenden Zwecke zu erfüllen:

 

Zwecke

 

Kategorien der erhobenen Daten

 

Rechtsgrundlage

 

Aufbewahrungsdauer

Bearbeitung von Informationsanfragen und Kontaktaufnahme

 

Bearbeitung von Anfragen zur Unterstützung von Personen mit eingeschränkter Mobilität

Mittels des Kontaktformulars: Identität und Kontaktdaten

 

 

Berechtigtes Interesse

 

Dauer, die für die Bearbeitung der Anträge benötigt wird

Suche und Identifizierung von relevanten Profilen, um Bewerbungen zu sammeln

 

 

Mittels des Bewerbungsformulars: Identität, Kontaktdaten, berufliche Daten (Lebenslauf, Bewerbungsschreiben)

 

 

Berechtigtes Interesse

 

Maximal 2 Jahre ab dem letzten Kontakt mit dem Bewerber, sofern dieser nicht widerspricht

 

Vorauswahl der Bewerber

Beurteilung der beruflichen Fähigkeiten des Bewerbers

Bewerbung auf eine Stelle (Lebenslauf, Kontaktdaten)

Ausführung eines (Anstellungs-)Vertrags (vorvertragliche Massnahmen)

 

Lebenslauf wird maximal 2 Jahre aufbewahrt

Personalgewinnung

Wiederverwendung von während der Einstellungsphase erhobenen Daten zu Zwecken der HR-Verwaltung

Vertragserfüllung

 

Gesetzliche Verpflichtung

Anstellungszeitraum + 5 Jahre im Archiv ab dem Ausscheiden der/des Beschäftigten

Verwaltung des Kundenbindungsprogramms (Treueprogramm)

Kontaktdaten, Identität

Vertragserfüllung

 

Management der Kunden- und Neukundenbeziehungen

(Verträge, Rechnungsstellung, Erstellung von Kundenkonten, Kundenbetreuung, Reklamationen, usw.)

 

 

Kontaktdaten, Identität

 

Vertragserfüllung

 

Während des Zeitraums der Geschäftsbeziehung

 

5 Jahre im Archiv ab dem Ende der Geschäftsbeziehung

Bearbeitung der Parkplatzreservierungen

Parkplatz-Management

Parkticket-Management (Tickets mit Zeitstempel, Prepaid-Tickets, Abrechnungskarten,

Abonnements, Badges, Busbahnhof)

Online-Buchung von Parkplätzen mit gesichertem Zahlvorgang

Zufahrtskontrolle durch Ablesen von Nummernschildern

Bestellmanagement Beschwerdemanagement

 

Daten bezüglich einer Parkplatzreservierung: Fahrzeugkennzeichen, Datum und Uhrzeit der Ein- und Ausfahrt;

 

 

Kontaktdaten, Identität

 

 

 

Vertragserfüllung

 

 

Videoüberwachung: 1 Monat

Nummernschilderkennung: 31 Tage ab Ausfahrt des Fahrzeugs aus der Parkanlage

Zahlungsinformationen 10 Jahre

Buchungsverlauf im Benutzerkonto: Während der gesamten Kontoaktivität bis zum Löschantrag des Benutzers oder Löschung nach dreijähriger Inaktivität.

Buchungsverlauf ohne Erstellung eines Benutzerkontos: 1 Jahr im Falle einer Beschwerde

Bearbeitung von Betrugsfällen, unbezahlten Rechnungen, Rückforderung bei der Parking-Abteilung 

 

Bearbeitung von Betrugsfällen (Betrug bei unerlaubtem Durchfahren von Flughafenbarrieren ohne Flughafen- bzw. Fahrzeugausweis vor Schrankenschluss / «petit train»)

Bearbeitung von Schuldanerkennungen

Bearbeitung von Anträgen zur Entfernung leichter Fahrzeuge

Bearbeitung der Verlegung zurückgelassener Fahrzeuge

 

 

 

Fahrzeugkennzeichen, Identität und Adresse

 

Berechtigtes Interesse

Bei Betrug: Aufbewahrung 5 Jahre ab dem strittigen Sachverhalt

5 Jahre nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Sobald unbezahlte Rechnungen bezahlt sind, besteht eine maximale Frist von 48 Stunden zur Löschung der Daten. 

Daten zu unbezahlten Rechnungen können für weitere 5 Jahre archiviert werden, wenn das Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet ist oder wenn das Unternehmen im Falle eines Rechtsstreits innerhalb der geltenden Verjährungsfrist einen Beweis erbringen möchte

 

Ausstellung einer spezifischen Fahr- oder Zutrittsbewilligung;

Kontaktdaten, Identität

 

Berechtigtes Interesse

 

7 Jahre ab Antragstellung

Bereitstellung eines öffentlichen WiFi;

Quell-IP und die MAC-Adresse des Nutzers

Ziel-URL und Ziel-IP

 

Identifikationsdaten: Name, Vorname und E-Mail-Adresse, die beim Nutzer abgefragt werden, um die

Nutzung des Hotspot-Dienstes zu ermöglichen

 

Zustimmung

 

Informationen zum Datenverkehr müssen für 1 Jahr ab dem Tag der Aufzeichnung aufbewahrt werden

(Artikel R. 10-13 des französischen Code des postes et des communications électroniques)

 

Abonnieren von Newsletters (geschäftliche Informationen, Aktualitäten, usw.);

 

E-Mail

 

Zustimmung

 

Bis zum Widerruf der Zustimmung

Bearbeitung der Reservierungsanfragen für Sitzungsräume (Business Center);

 

Kontaktdaten, Identität

 

Berechtigtes Interesse

 

Reservierungszeitraum

Teilnahme an vom Flughafen Basel-Mulhouse angebotenen Veranstaltungen - Organisation von Gewinnspielen

 

Kontaktdaten, Identität

 

Berechtigtes Interesse

 

Die Zeit, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist

 

Die Zeit, die für den Abschluss des Gewinnspiels und die Übergabe des Preises erforderlich ist

 

Es werden keine Auflistungen aufbewahrt

Bearbeitung von Gruppenbesuchen auf der Flughafenplattform

Besuchermanagement

Identitätsprüfung der Besucher, durchgeführt von der DGAC

Unterzeichnung von Unterschriftenlisten

Kopie eines Identitätsnachweises

 

Name, Vorname

 

Zustimmung

 

5 Jahre

 

Veröffentlichung von Bildern und Videos zu institutionellem Zweck unter Beachtung des Bildrechts;

 

Foto

 

Zustimmung

 

Bis zum Widerruf der Zustimmung

Bearbeitung von Feedbacks und Umfragen zur Zufriedenheit; 

 

IP-Adresse

 

Berechtigtes Interesse

 

Zeit der Anmeldung auf dem Online-Formular

Management von Geschäfts- und Ansprechpartnern des Flughafens

 

Durchführung administrativer Aufgaben in Verbindung mit:

Verträgen, Bestellungen, Warenempfang, Rechnungen, Zahlungen und der Buchhaltung im hinsichtlich der Konten für Lieferanten und Dienstleister

 

Kontaktdaten, Identität

 

Verarbeitung notwendig zum Zwecke der berechtigten Interessen, welche die für die Verarbeitung verantwortliche Person verfolgt

 

Informationen zur Bearbeitung von Bestellungen und Lieferungen werden 10 Jahre lang aufbewahrt

 

Zutrittskontrolle zur Sicherheitszone mit geregeltem Zugang (ZSAR) mittels biometrischer Gesichtserkennung

 

 

 

Biometrische Daten des Personals von Behörden (Polizei, Gendarmerie, Zoll) und der Rettungsdienste bei Notfalleinsätzen (Flughafenfeuerwehr, SSLIA / SSIAP) zum Passieren der direkten Zufahrtstore zur ZSAR (Sicherheitszone mit geregeltem Zugang);

 

Biometrische Daten von Flughafenpersonal, welches über einen Flughafenausweis (TCA, Titre de Circulation Aéroportuaire) verfügt bei der Zugangskontrolle vor Betreten der ZSAR.

 

Gesetzliche Verpflichtung

 

Verordnung (EG) Nr. 2320/2002, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 849/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 ;

 

Verordnung (EG) Nr. 622/2003 der Kommission vom 4. April 2003, geändert u. a. durch die Verordnung (EG) Nr. 831/2006 der Kommission vom 2. Juni 2006.

 

Erlass vom 12. November 2003 über Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr;

 

Erlass vom 6. April 2022 zur Änderung des Erlasses vom 11. September 2013 über Luftsicherheitsmassnahmen in der Zivilluftfahrt

 

 

Biometrische Daten werden in Echtzeit überprüft; eine Aufbewahrung findet nicht statt

 

Im Allgemeinen werden alle Daten unserer Kunden auch zu Zwecken der Rechnungsstellung, der Eintreibung von Forderungen und der Buchhaltung gesammelt, in Übereinstimmung mit den Verträgen und dem berechtigten Interesse des Flughafens.

Vor der Erhebung von Daten werden Sie darüber informiert, ob die Angabe der angeforderten personenbezogenen Daten zwingend erforderlich oder freiwillig ist.

Die im Formular mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Daten sind obligatorisch. Werden diese Daten nicht angegeben, ist der Zugriff auf die Dienste und deren Nutzung durch die betreffende Person nicht möglich beziehungsweise eine mit einem Formular verbundene Anfrage kann nicht erfüllt werden.

Die Angabe anderer Daten ist optional. Ihre Nichtangabe hat keinen Einfluss auf die Erbringung vereinbarter Dienstleistungen oder die Beantwortung von Informationsanfragen, auch wenn dies deren Relevanz einschränken kann.

 

ARTIKEL 4 – OFFENLEGUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Die auf dieser Website erhobenen personenbezogenen Daten sind hauptsächlich für interne Abteilungen des Flughafens bestimmt, welche zu deren Kenntnisnahme befugt sind.

Zur Erfüllung bestimmter Zwecke und angebotener Dienstleistungen können die erhobenen personenbezogenen Daten Auftragsverarbeitern des Flughafens bereitgestellt werden. Vertraut der Flughafen die Datenverarbeitung Auftragsverarbeitern an, greift er nur auf Auftragsverarbeiter zurück, die hinreichende Garantien hinsichtlich der erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen bieten, damit die Verarbeitung den von der geltenden Gesetzgebung verlangten Zuverlässigkeits- und Sicherheitsanforderungen genügt und der Schutz der Rechte der Personen gewährleistet ist.

In Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften können Ihre personenbezogenen Daten an berechtigte Dritte (öffentliche Stelle, Justizbehörde, Rechtspfleger und gerichtliche Amtspersonen) durch eine gesetzliche oder reglementarische Bestimmung im Rahmen eines bestimmten Auftrags oder der Ausübung eines Rechts der Offenlegung übermittelt werden.

Erhält der Flughafen einen auf einer gesetzlichen oder reglementarischen Bestimmung basierenden Antrag auf Offenlegung eines Dritten, stellt er sicher, dass die weiterführende Bestimmung in Kraft ist und sie tatsächlich ein Recht auf Offenlegung zugunsten des Antragsstellers vorsieht. Der Flughafen stellt sicher, dass nur die im gesetzlichen oder reglementarischen Text vorgesehenen Daten übermittelt werden. Ist der Wortlaut unklar, stellt er sicher, dass nur Daten übermittelt werden, die er zur Erreichung des beabsichtigen Zwecks für unbedingt notwendig hält.

Die Offenlegung der Daten erfolgt gemäss Modalitäten, welche die Sicherheit der Daten gewährleisten, wobei die ergriffene Massnahme an die Art der Daten und der jeweiligen Risiken angepasst wird.

ARTIKEL 5 – ÜBERMITTLUNG PERSONENBEZOGENER DATEN AN EMPFÄNGER AUSSERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION

Der Flughafen kann dazu veranlasst sein, Daten in die Schweiz zu übermitteln, welche von der Europäischen Kommission als ein Land mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkannt worden ist.
Der Flughafen reicht nur dann Daten ins Ausland weiter, wenn dies für die Erbringung seiner Dienstleistungen zwingend erforderlich ist. Der Flughafen legt in diesem Fall mit den betreffenden Empfängern die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und der Bestimmungen zur Sicherheit der Informationen vertraglich fest und ergreift sämtliche erforderlichen Massnahmen, damit die Garantien durch Dritte rigoros eingehalten werden.

 

ARTIKEL 6– SICHERHEITSMASSNAHMEN

Der Flughafen setzt unter Berücksichtigung der technologischen Entwicklung, der Kosten für die Umsetzung, der Art der zu schützenden Daten sowie der Risiken für die Grundrechte und Grundfreiheiten sämtliche geeigneten technischen und organisatorischen Massnahmen um, um die Vertraulichkeit der erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten und ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.

 

ARTIKEL 7 - RECHTE DER BETROFFENEN PERSONEN

Gemäss der Verordnung (EU) 2016/679 und dem Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz verfügen Sie über das Recht, den Flughafen als verantwortlichen Verarbeiter um Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, um Berichtigung, Löschung (Recht auf Vergessenwerden), Einschränkung der Verarbeitung und Übertragbarkeit dieser Daten zu ersuchen. 

Sie haben auch das Recht, aus berechtigten Gründen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen. 

Sie verfügen ebenfalls über zusätzliche, in der nationalen Gesetzgebung vorgesehene Rechte, wie beispielsweise Richtlinien für die Aufbewahrung, Löschung und Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten nach Ihrem Tod.

Der Flughafen hat einen Datenschutzbeauftragten (DSB), den Sie im Falle von Schwierigkeiten kontaktieren können.

Zur Wahrnehmung Ihrer Rechte können Sie sich an den Flughafen Basel-Mulhouse wenden:

  • Postadresse des Datenschutzbeauftragten: DSB Flughafen Basel-Mulhouse

Postfach – CH-4030 Basel

 

                
Im Rahmen solcher Anfragen und zur Vermeidung von Identitätsmissbrauch bitten wir Sie, einen gültigen Identitätsnachweis beizulegen.

Sind Sie, nachdem Sie uns kontaktiert haben, der Meinung, dass Ihre Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten nicht respektiert wurden, können Sie eine Beschwerde bei der Datenschutzkontrollbehörde (Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés - CNIL für Frankreich oder Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter - EDÖB für die Schweiz) einreichen.

 

ARTIKEL 8 - COOKIES

Die Website des Flughafens Basel-Mulhouse verwendet Cookies, um die Funktionstüchtigkeit und die Optimierung der Internetseite sowie der bereitgestellten Dienste zu gewährleisten. Cookies zur Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit der Internetseite, die keiner Zustimmung bedürfen, ermöglichen es, die Navigation zu erleichtern und verbessern die Benutzerfreundlichkeit der Websites.

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"Once"-style ViewHelpers are purposed to only display their nested content once per XYZ, where the XYZ depends on the specific type of ViewHelper (session, cookie etc).

session_name

 

on first start of session

ThemeCookieName

 

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Kglhf

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ARTIKEL 10 - ÄNDERUNGEN DER DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Jede vom Flughafen beschlossene oder gesetzlich erforderliche Änderung der vorliegenden Datenschutzerklärung wird auf unseren Websites veröffentlicht und tritt ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung in Kraft. Wir bitten Sie daher, die jeweils neuste, dauerhaft auf unseren Websites verfügbare Version bei jedem Besuch unserer Seiten zur Kenntnis zu nehmen.