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Studie zur Prüfung verstärkter Lärmschutzmassnahmen lanciert

Der EuroAirport will den Lärmschutz nach 23 Uhr proaktiv weiter verstärken, um dem Bedürfnis der Flughafenanrainerinnen und -anrainer nach Nachtruhe entgegenzukommen. Konkretisiert wurde dies im März 2019 mit der Aufnahme einer Studie des ausgewogenen Ansatzes als eine der Massnahmen im aktuellen PPBE (Lärmschutzplan Frankreichs). Die umfassende Studie, in der zahlreiche Lärmschutzmassnahmen geprüft werden, ist nun lanciert. In einem ersten Schritt werden ab September 2019 über 90 Flughafenpartner, inklusive Vertreter von Gemeinden, Kantonen, Fluggesellschaften und Anrainerverbänden interviewt. Durchgeführt wird die Studie von zwei unabhängigen Beratungsfirmen, welche auf Untersuchungen in den Bereichen der Luftfahrt, der Raumplanung und der Nachhaltigkeit spezialisiert sind: CGX AERO aus Frankreich und EBP aus der Schweiz. Die Ergebnisse der Studie liegen Anfang 2020 vor.

Mit dem Ziel, den Lärmschutz in den Nachtstunden, namentlich nach 23 Uhr, zu verstärken, hat der EuroAirport Ende November 2018 bei dem französischen Transportministerium (Direction Générale de l’Aviation Civile / DGAC) beantragt, die erforderliche Studie zur Prüfung von zusätzlichen Lärmschutzmassnahmen zu initiieren. Die zusätzlichen Massnahmen werden gemäss der EU-Verordnung 598/2014 in einem Verfahren geprüft, das sich nach den Prinzipien eines ausgewogenen Ansatzes („Balanced Approach“) richtet. Dieser durch die Staatengemeinschaft der ICAO („International Civil Aviation Organisation“) entwickelte Ansatz wurde von der Europäischen Union in der Gesetzgebung aufgenommen. Er gilt auch in der Schweiz, wo dessen Grundsätze in der Luftfahrtpolitik des Bundes, dem Prozess des SIL (Sachplan Infrastruktur Luftfahrt), im Umweltschutzgesetz bzw. in der Lärmschutzverordnung berücksichtigt werden.

Dabei geht es darum, die nachfragegerechte Entwicklung des Luftverkehrs am EuroAirport nachhaltig zu gestalten, indem Belange von Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt gleichermassen berücksichtigt werden. Es gilt eine Ausbalancierung der Lärmschutzanliegen der Bevölkerung und des volkswirtschaftlichen Nutzens des Flughafens.

Im Rahmen der lancierten Studie werden die Auswirkungen von verschiedenen Lärmschutzmassnahmen überprüft. In Frage kommen Massnahmen an der Lärmquelle, wie zum Beispiel eine Reduktion der Lärmemissionen bei Flugzeugen, in der Raumplanung, bei den Flugrouten, bis hin zu konkreten betrieblichen Einschränkungen, wie zum Beispiel Einschränkungen bei der Flugplanung in den Nachtstunden.

Die Massnahmen werden hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen, ihrer ökonomischen und sozialen Folgen sowie ihrer Auswirkungen auf den Flugbetrieb bei verschiedenen Szenarios zur Verringerung des nächtlichen Fluglärms untersucht.

Interviews beginnen im September 2019

In einer ersten Phase wird die bestehende Situation umfassend analysiert. Zusätzlich zu dieser Analyse interviewen die zwei unabhängigen Beratungsfirmen CGX AERO aus Frankreich und EBP aus der Schweiz in Zusammenarbeit mit den französischen und schweizerischen Luftfahrtbehörden (DGAC und BAZL) und dem EuroAirport mehr als 90 Flughafenpartner, inklusive Vertreter von Gemeinden, Kantonen, Fluggesellschaften und Anrainerverbänden. Die Interviews starten im September und finden sowohl auf Französisch als auch auf Deutsch statt. Die Interviewpartner haben dadurch die Gelegenheit, ihre Inputs und Ansichten zur Thematik des Lärmschutzes einfliessen zu lassen. 

Umfassende Analyse der Auswirkungen

Die Ergebnisse der Interviews fliessen in die Analyse ein. Berücksichtigt werden auch unter anderem der aktuelle Lärmvorsorgeplan («Plan de Prévention du Bruit dans l’Environnement», PPBE), der geltende Lärmschutzplan («Plan de Gêne Sonore», PGS) und der Lärmbelastungsplan («Plan d’Exposition au Bruit», PEB), ein französisches Planungsinstrument für die Raumplanung sowie als Schweizer Pendant dazu die geltende Reglementierung des Lärmbelastungskatasters des Flughafens Basel-Mulhouse entsprechend der Lärmschutzverordnung (LSV) der Schweiz.

Ziel: Verstärkte Lärmschutzmassnahmen

Nach Vorliegen des Schlussberichts wird der EuroAirport im ersten Semester 2020 darüber entscheiden, welche verstärkten Massnahmen den Behörden zur Prüfung vorgeschlagen werden. Es folgen verschiedene öffentliche Auflageverfahren auf lokaler und europäischer Ebene: Die Studie muss der Europäische Kommission vorgelegt werden. Der endgültige Entscheid liegt schlussendlich beim französischen Verkehrsministerium. Die Einführung der Massnahmen und die dafür notwendigen Anpassungen des Betriebsreglements erfolgen per Ministerialerlass.

Für eine nachhaltige Entwicklung

Der EuroAirport ist ein wichtiger Standortvorteil im Wirtschafts- und Lebensraum des Dreiländerecks: Seine Infrastruktur ermöglicht die tägliche Mobilität durch Flüge in alle wichtigen Zentren Europas. Er ist eine überregionale Drehscheibe für Waren, Personen und industrielle Aktivitäten. Zudem schafft der Flughafen Tausende Arbeitsplätze.

Als verantwortungsvolles Unternehmen hat sich der EuroAirport verpflichtet, seine Entwicklung nachhaltig zu gestalten und die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte gleichermassen zu berücksichtigen. Das Nachtruhebedürfnis der Flughafenanrainerinnen und -anrainer ist ein zentraler Faktor, dem der EuroAirport besonderes Gewicht beimisst.