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EuroAirport: Massnahmen zur Überwindung der Krise und zur Lärmreduktion

Informationen zur Wiederaufnahme des Passagierverkehrs und Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität des Flughafens, zur Reduzierung der Lärmbelastung sowie zur Korrektur der Abflugrouten ab Piste 15 in Richtung Westen.

Die Corona-Krise hat auch für den Flughafen Basel-Mulhouse weitreichende Folgen: der Passagierverkehr reduzierte sich in den letzten zwei Monaten fast auf null. Nach den angekündigten Grenzöffnungen bereitet sich der Flughafen auf die Wiederaufnahme des Passagierverkehrs vor. Zudem stellt er eine ausreichende Liquidität sicher.

Auch in der COVID-19 Krise unternimmt der EuroAirport weiterhin grosse Anstrengungen zur Reduzierung der Lärmbelastung. Er hat die Studie zum «Ausgewogenen Ansatz» abgeschlossen und hat diese der französischen Zivilluftfahrtbehörde DGAC mit dem Gesuch weitergeleitet, alle geplanten Starts zwischen 23.00 und 24.00 Uhr zu verbieten sowie die lärmtechnischen Anforderungen an die in der gesamten Nachtzeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr eingesetzten Flugzeuge zu verschärfen.

Zudem tritt am 18. Juni 2020 die Korrektur der Abflugrouten ab Piste 15 in Richtung Westen in Kraft. Sie führt die Abflugroute wie ursprünglich geplant über das weniger dicht besiedelte Gebiet zwischen den Gemeinden nördlich und südlich der schweizerisch-französischen Landesgrenze zurück.

Aktuelle Situation: Wiederaufnahme des Flugbetriebs und Sicherung genügender Liquidität

Die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Corona-Krise sind auch am Flughafen Basel-Mulhouse gravierend. In den Monaten April und Mai verzeichnete der Flughafen einen Passagierrückgang um je 99,8 Prozent gegenüber der Vorjahresperiode. Demgegenüber erfuhr die Fracht im 1. Quartal 2020 eine ähnlich stabile Entwicklung wie im Vorjahr. Zeitweise nahmen die Vollfrachtflüge zu, während die Expressfracht leicht rückläufig war.

Insgesamt befindet sich der EuroAirport in einer angespannten Situation. Bis Ende Jahr wird je nach Entwicklung mit einem Rückgang der Passagiere um bis zu 80 Prozent im Vergleich zu 2019 gerechnet, das entspricht einem Passagieraufkommen von 1,8 Millionen. 2019 hatte der Flughafen mit 9,1 Millionen Passagieren einen neuen Rekord erreicht. Eine vollständige Rückkehr zu den Zahlen vor der Krise ist aus heutiger Sicht nicht vor Ende 2023 zu erwarten.

Airlines nehmen Flugbetrieb wieder auf
Der EuroAirport hat die Vorbereitungsarbeiten zur Gewährleistung der gesundheitlichen Sicherheit für Passagiere und Personal abgeschlossen. Ab Mitte Juni ist die Wiederaufnahme verschiedener Flugverbindungen geplant. Bis Ende Jahr wird ein Grossteil der europäischen Destinationen wieder erreichbar sein. Passagiere können sich über eine eigens dazu eingerichtete Webpage (www.euroairport.com/de/sicher-reisen.html) laufend über den aktuellen Stand und die Gesundheitsmassnahmen informieren.

Sicherung der Liquidität hat Priorität
Der Flughafen musste sich sehr schnell an eine völlig neue wirtschaftliche Situation anpassen. Angesichts des Einbruchs der Einnahmen aus dem Passagierverkehr hat die Sicherung einer ausreichenden Liquidität oberste Priorität. Der EuroAirport setzt alles daran ohne staatliche Hilfe auszukommen. Aktuell sind genügend finanzielle Mittel vorhanden. Aufgrund der Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Krise werden jedoch die Investitionen deutlich reduziert und die Personal- und Sachkosten angepasst:

  • Das Investitionsbudget 2020 wird auf ein Fünftel der ursprünglich geplanten Ausgaben gekürzt, das Investitionsprogramm überarbeitet und deutlich gestrafft. Die Planungen dazu sind im Gange.
  • Die Personalkosten werden durch die Anwendung von Kurzarbeit reduziert. Zudem wurde ein Anstellungsstopp beschlossen.

Ausgewogener Ansatz: Antrag auf verstärkte Lärmschutzmassnahmen in der Nacht

Der Verwaltungsrat des Flughafens Basel-Mulhouse hat einstimmig entschieden, bei der französischen Luftfahrtbehörde (DGAC, Direction générale de l’Aviation civile) folgende Anträge zu stellen:

  • Verbot aller geplanten Starts zwischen 23.00 bis 24.00 Uhr
  • Verbot von Flugbewegungen von Kapitel-3-Flugzeugen mit einer Lärmmarge unter 13 EPNdB zwischen 22.00 und 06.00 Uhr

Damit kommt der EuroAirport dem Bedürfnis der Flughafenanrainerinnen und -anrainer nach mehr Nachtruhe entgegen und berücksichtigt dabei auch die sozioökonomischen Auswirkungen der geplanten Massnahmen. Der Antrag steht im Einklang mit der Strategie des Flughafens Basel-Mulhouse, die Luftverkehrsanbindung der trinationalen Region an die wichtigen europäischen Zentren unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsgrundsätze sicherzustellen. Ziel beim Lärmschutz ist die deutliche Reduktion des Lärms nach 23.00 Uhr sowie eine langfristige Stabilisierung des Fluglärms. Beide Ziele sind im Lärmvorsorgeplan (Plan de Prévention du Bruit dans l‘Environnement PPBE) enthalten, der ein umfassendes Paket von Massnahmen zur Reduktion des Fluglärms rund um den Flughafen beinhaltet.

Bereits bisher hatte der EuroAirport eine Vielzahl von Massnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation umgesetzt. Doch die Zunahme des Flugverkehrs wirkte den bisherigen Anstrengungen beim Lärmschutz entgegen. Insbesondere in der sensiblen zweiten Nachtstunde von 23.00 bis 24.00 Uhr nahm die Belastung in den letzten Jahren deutlich zu. Der Verwaltungsrat des Flughafens entschied daher im Herbst 2018, bei der DGAC die Durchführung einer Studie nach dem Verfahren des «Ausgewogenen Ansatzes» zu beantragen.

Ausbalancieren der Lärmschutz- und Wirtschaftsanliegen
Das Vorgehen beim «Ausgewogenen Ansatz» richtet sich nach den Vorgaben der ICAO und ist in der EU-Verordnung 598/2014 festgehalten. Die Prinzipien gelten auch in der Schweiz. Das Ziel ist es, die nachfragegerechte Entwicklung des Luftverkehrs am EuroAirport nachhaltig zu gestalten und dabei einen bestmöglichen Ausgleich der Interessen zu erreichen.

Die DGAC hatte im März 2019 den Flughafen Basel-Mulhouse mit der Erstellung der erwähnten Studie beauftragt. Von August 2019 bis Januar 2020 führten zwei unabhängige Beratungsfirmen, CGX AERO aus Frankreich und EBP aus der Schweiz, mit über 90 Flughafenpartnern inklusive Vertreter von Gemeinden, Kantonen, Fluggesellschaften und Anrainerverbänden Interviews durch. Anschliessend wurden verschiedene Szenarien entwickelt, mit denen die akustischen und sozioökonomischen Auswirkungen möglicher Massnahmen evaluiert wurden. Nun liegen die Ergebnisse der Studie vor. Auf dieser Grundlage entschied der Verwaltungsrat im Mai, die DGAC zu ersuchen, keine geplanten Starts nach 23.00 Uhr bis Mitternacht mehr zuzulassen sowie Flugbewegungen von Kapitel-3-Flugzeugen mit einer kumulierten Lärmmarge unter 13 EPNdB zwischen 22.00 und 06.00 Uhr zu verbieten. Heute liegt diese Marge unter 10 EPNdB.

Mit diesen Massnahmen lässt sich eine signifikante Lärmreduktion in der zweiten Nachtstunde nördlich und südlich des Flughafens erreichen. Ausgehend von den Flugbewegungen im Jahre 2019 würde das bedeuten, dass die Zahl der Starts zwischen 23.00 und 24.00 Uhr von 1222 auf 272 reduziert würde, das bedeutet um knapp 80 Prozent. Auf die gesamten Flugbewegungen zwischen 23.00 und 24.00 Uhr bezogen wären 2019 somit 40 Prozent der Bewegungen weggefallen. Die berechnete Lärmreduktion beläuft sich im Norden des Flughafens auf 6 und im Süden auf 11 Dezibel. Dabei ist anzufügen, dass eine Lärmreduktion ab 5 Dezibel akustisch deutlich wahrnehmbar ist. Die durch diese Verkehrseinschränkungen gemäss der durchgeführten Studie resultierenden ökonomischen Auswirkungen sind nach Auffassung des Flughafens für die regionale Volkswirtschaft verkraftbar.

Weiteres Vorgehen
Die Einführung der Massnahmen und die dafür notwendigen Anpassungen des Betriebsreglements erfolgen per Verfügung des französischen Transportministeriums. Nach Überprüfung des Studienberichts erstellt die DGAC einen Entwurf, welcher der Öffentlichkeit, den regionalen, kantonalen und kommunalen Institutionen in Frankreich, in der Schweiz und in Deutschland sowie bei der Commission Consultative de l’Environnement auf französischer und der Fluglärmkommission auf schweizerischer Seite vorgelegt wird. Sodann wird der Entwurf von der unabhängigen französischen Lärmschutzbehörde Frankreichs ACNUSA (Autorité de Contrôle des Nuisances Aéroportuaires) beurteilt. Mit der anschliessenden Veröffentlichung der Verfügung wird zugleich die Europäische Kommission konsultiert. Diese hat weitere sechs Monate Zeit, Stellung zu nehmen. Der Flughafen rechnet mit einem Inkrafttreten des Erlasses in rund einem Jahr, unter der Voraussetzung, dass keine Rechtsmittel gegen die Verfügung ergriffen werden.

RNAV: Korrektur bei Südabflügen

Bereits am 18. Juni 2020 tritt die Korrektur der Flugverfahren bei Starts ab Piste 15 mit Abflug nach Westen (Abflugverfahren TORPA7S und MOROK7S) in Kraft. Anfangs des letzten Jahres hatten der Flughafen und die französische Flugsicherungsbehörde DSNA bei einer Überprüfung der per 31. Januar 2019 eingeführten überarbeiteten satellitenbasierten Abflugprozeduren (RNAV) ab Piste 15 festgestellt, dass sich die Flugspuren um einige 100 Meter nach Süden verschoben hatten. Dies hat zu einer höheren Lärmbelastung insbesondere in den Gemeinden Allschwil (CH), Schönenbuch (CH) und Hagenthal (F) geführt. Die Korrektur wurde durch den Flughafen und die beiden Luftfahrtbehörden Frankreichs (DGAC) und der Schweiz (BAZL) von der DSNA überprüft und mithilfe von EasyJet getestet. Mit der Korrektur sollen die Starts nach Westen nun wieder – wie in der ursprünglichen Planung vorgesehen – über möglichst wenig dicht besiedeltes Gebiet zwischen den Gemeinden Allschwil (CH) und Hegenheim (F), zwischen Schönenbuch (CH) und Wentzwiler (F) sowie zwischen Hagenthal (F) und Folgenbourg (F) zurückgeführt werden.