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Öffentliches Beschaffungswesen

Die Bestimmungen hinsichtlich des öffentlichen Beschaffungswesens des Flughafens dienen dazu, die Regeln für Auftragsvergabe und -abwicklung im Hinblick auf die vom Flughafen Basel-Mulhouse abzuschließenden Liefer- bzw. Bau- oder Dienstleistungsverträge darzulegen. Diese Regeln sind aufgestellt worden, um optimale Einkaufsbedingungen sowie die Chancengleichheit der französischen und schweizerischen Unternehmen unter Einhaltung der internationalen Vereinbarungen im Hinblick auf die Vergabe öffentlicher Aufträge, die von Frankreich und der Schweiz unterzeichnet worden sind, zu gewährleisten.

Diese Regeln sind unter Bezugnahme auf die oben erwähnten Vereinbarungen sowie auf den schweizerisch-französischen Staatsvertrag vom 4. Juli 1949 über den Bau und den Betrieb des Flughafens von Basel-Mulhouse, unter besonderer Berücksichtigung des Artikels 1 Paragraph 3 besagten Vertrags, festgelegt worden.

Der Flughafen Basel-Mulhouse ist ein internationales öffentliches Unternehmen. Er verpflichtet sich, die Ausschreibungsbedingungen, die Konkurrenz zwischen den einzelnen Anbietern und die Gewährleistung der Chancengleichheit für sämtliche Bewerber in der Vergabe und im Hinblick auf die Erfüllung von Aufträgen zu respektieren. Diese Regeln wurden in einer Verfahrenssammlung definiert ("Procédures Générales d'Attribution et de passation des Marchés (PGAM)" – Allgemeine Auftragsvergabe-Verfahren), die durch die zuständigen französischen und schweizerischen Behörden für rechtsgültig erklärt wurde.

VERWALTUNG

Die Einkäufe des Flughafens sowie die Aufträge, die sich daraus ergeben, werden durch die Abteilung "Beschaffungswesen" koordiniert. Für jede Frage, welche die Verwaltung der Aufträge vom Flughafen betrifft, bitten wir Sie, Kontakt mit dieser Abteilung aufzunehmen -> Email senden