Verantwortung
Luftverkehr und Umwelt
Aktive Politik zur Verminderung der Umweltbelastung
Der Flughafen ist sich bewusst, dass ein längerfristiger und nachhaltiger Betrieb nur möglich ist, wenn auch die Umweltbelastung kontrolliert und in Grenzen gehalten werden kann. Er hat daher bereits 1996 auf freiwilliger Basis und mit dem Einbezug einer aus den interessierten Kreisen gebildeten trinationalen Arbeitsgruppe eine wegweisende Umwelt-Charta geschaffen. Er hat sich darin zu einer ganzen Reihe von Massnahmen zur Verbesserung der Umweltbelastung verpflichtet. Diese Massnahmen sind seither zum grossen Teil umgesetzt worden.
Zu den Massnahmen im Bereich Lärm gehören insbesondere die zeitlichen Einschränkungen der Flugbetriebszeiten, die Überwachung des Fluglärms und der Pisten- und Luftraumbenützung mit dem Umweltüberwachungssystem CIEMAS, die differenzierten Tarifmassnahmen sowie der Bau des Lärmschutzhangars für die Motorentests.
Eine echte Umweltpolitik darf sich indessen nicht auf den Lärm beschränken, sondern sie muss auch die Belastung der Boden-, Luft- und Wasserqualität unter Kontrolle halten und soweit wie technisch und wirtschaftlich möglich und sinnvoll begrenzen.
Deshalb hat der Flughafen immer wieder in diesen Bereichen investiert. Dazu gehören insbesondere der Bau der modernen Heizzentralen und der Wärme-Kraft-Kopplungsanlage, die Vorbehandlungsanlage für die industriellen Abwässer und die Einführung eines modernen Abfallentsorgungskonzeptes.
In ihrer Gesamtheit bilden diese Massnahmen ein anspruchsvolles Umweltprogramm, das der Flughafen konsequent fortzusetzen gedenkt.
Strenge Kontrollen
Nicht nur der Flugverkehr allein, sondern auch zahlreiche Service- und Wartungsarbeiten verursachen Lärm und Schadstoffemissionen. Der Flughafen unterliegt deshalb einer strengen Gesetzgebung und der Aufsicht durch die zuständigen Behörden. Regelmässige Kontrollen durch die Abteilung Umwelt und die Überwachung mit geeigneten Sensoren gewährleisten die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen.
Aktive und transparente Information
Während die Wirtschaft und die Fluggäste aus der Region als Benützer des Flughafens hauptsächlich von den Vorteilen des Flugverkehrs profitieren, sind in erster Linie die Anwohner rund um den Flughafen den mit dem Betrieb verbundenen Umweltbelastungen ausgesetzt.
Der Flughafen muss daher neben den materiellen Anstrengungen zum Schutz der Umwelt mit den geeigneten Mitteln den gegenseitigen Informationsaustausch sicherstellen.
Zu diesem Zweck veröffentlicht er die quartalsweise erscheinenden Umwelt-Bulletins und stellt weitere Informationen auf seiner Internet-Hompage zur Verfügung. Zudem ist der Flughafen Mitglied der drei offiziellen Umwelt-Kommissionen: der französischen Commission Consultative de l’Environnement, der Fluglärmkommission der beiden Kantone Basel Stadt und Landschaft, sowie der tripartiten Umweltkommission, in der aus allen drei Anrainerstaaten gleichberechtigte Delegationen der Politik, der Wirtschaft und der Bevölkerung vertreten sind.
Seit kurzem stellt der EuroAirport zudem zwei neue Online-Tools zur Verfügung:
Mit TraVis können die Flugspuren und Lärmdaten von an- und abfliegenden Flugzeugen am Flughafen Basel-Mulhouse online verfolgt werden.
Lärmmanagement
Definitionen
Fluglärmüberwachung
Lärm ist unerwünschter Schall und wird subjektiv empfunden und meistens von anderen erzeugt.
Lärm ist in Dezibel (dB(A)) messbar.
Lmax eines Überfluges
dB(A): Abkürzung für Dezibel, das meistgebrauchte Mass für den Schallpegel. Mit dem Buchstaben (A) wird ein international gebräuchlicher Signal-Filter bezeichnet. Er ermöglicht es, den sehr grossen Bereich der auditiven Wahrnehmung auf einer übersichtlichen Skala darzustellen. Der Schallpegel wird in Dezibel (dB) angegeben.
Lmax: ist der maximale Schallpegel eines einzelnen Ereignisses. Er entspricht dem grössten Ausschlag des Messinstrumentes während des Vorbeifluges.
Leq eines Überfluges
Leq: ist der äquivalente Dauerschallpegel. Er ist das übliche Mass zum Beschreiben einer Lärmbelastung über längere Zeit. Es ist jener konstante Schallpegel, der die gleiche Schallenergie enthält wie alle einzelnen Ereignisse zusammen während einer bestimmten Zeit.
LeqAC
LeqTOTAL: ist der Dauerschallpegel aller Lärmkomponenten. Der Beitrag des Fluglärms ist je nach Standort sehr unterschiedlich.
LeqAC: ist der äquivalente Dauerschallpegel der Fluglärmereignisse für die 16 Tagesstunden (06h00 - 22h00).
Lärmmessung in der Umgebung
Computer Integrated Environmental MAnagement System (CIEMAS)
In einer zentralen Computereinheit werden die Messresultate laufend gespeichert und nach Bedarf analysiert. Damit aus den gesamten Lärmmessungen der Fluglärm vom Umgebungslärm unterschieden werden kann, muss die CIEMAS-Anlage Radarinformationen verarbeiten.
Der Flughafen Basel-Mulhouse verfügt über 10 festinstallierte Lärmmessstationen und 1 mobile Lärmmessstation, welche in den umliegenden Städten und Dörfern aufgestellt sind:
fixe Messstationen:
06 Blotzheim
07 Bartenheim
08 Basel-Neubad
09 Allschwil
21 Binningen
22 Buschwiller
23 Hésingue 2
25 Neuallschwil
26 Hardt
27 Hégenheim
_______________________
24 Mobile Messstation
Die aktuellen Flugspuren und Lärmmessungen können Sie im Internet-Tool TraVis einsehen.
Statistiken zu Lärm und Flugbewegungen finden Sie im WebReporting.
Die mobile Lärmmessstation
Ziel
Ziel des Einsatzes der Station ist es, ergänzend zum bestehenden, festinstallierten Messnetz Erhebungen zu den Fluggeräuschpegeln durchzuführen. Weiterhin wird die Station für Präsentations- und Schulungszwecke, zur Standortevaluation für fixe Stationen und zu Vergleichsmessungen eingesetzt werden.
Messungen mit der mobilen Station können darüber hinaus mehrfach am gleichen Standort zu unterschiedlichen Jahreszeiten oder bei veränderter Verkehrssituation wiederholt werden.
Prinzip
Mit der Inbetriebnahme des mobilen Messwagens am 02. Mai 2012 ist das Messsystem des EuroAirport CIEMAS um eine Station erweitert worden. Die hier vorgestellte mobile Variante kann sehr flexibel und kurzfristig eingesetzt werden.
Mit dieser mobilen Messanlage, die in einem Anhänger installiert ist, werden automatisch und zuverlässig Dauermessungen von Schallpegeln und meteorologische Daten aufgenommen und in einem Messstellenrechner gespeichert.
Die Daten werden dann zyklisch und automatisch, in der Regel einmal alle 24 Stunden, von einer zentralen Rechneranlage abgerufen. Natürlich ist es ebenso möglich, diese Daten manuell abzurufen. Zu jedem erkannten Überflug wird gleichzeitig eine Tondatei aufgenommen. Damit ist es möglich, jedes aufgezeichnete Lärmereignis anzuhören und zu beurteilen, ob es sich um einen Überflug handelt.
Die Versorgung der mobilen Messstelle ist so konzipiert, dass ein Betreiben der Anlage sowohl über Netzspannung als auch über eine Kombination von Photovoltaik und Brennstoffzelle möglich ist. Dies ermöglicht es, die Anlage standortunabhängig und zeitlich unbegrenzt zu betreiben.
Veröffentlichung der Messkampagnen
Die Auswertung der Messungen der mobilen Fluglärmmessanlage erfolgt jeweils in Messberichten, die nach Abschluss der Messkampagne auf unserer Internetseite veröffentlicht werden.
Schutzmassnahmen
Mit dem Ziel, die mit dem Flugbetrieb verbundenen Lärmauswirkungen möglichst gering zu halten, hat der Flughafen bereits ein ganzes Bündel von unterschiedlichen Massnahmen getroffen.
Für die Nachtstunden gelten klare Einschränkungen – insbesondere durch ein Landeverbot zwischen 00:00 und 05:00 Uhr und ein Startverbot zwischen 00:00 und 06:00 Uhr. Ausserdem dürfen seit dem 1. Februar 2022 zwischen 23:00 und 00:00 Uhr nur vor 23:00 Uhr geplante gewerbliche Flüge, deren Verspätung nicht durch die Fluggesellschaften zu verantworten ist, starten. Zusätzliche Auflagen gelten für Charterflüge, Trainingsflüge, die sogenannte Allgemeine Luftfahrt, besonders laute Maschinen sowie für Triebwerkstests. Da letztere aus betrieblichen Gründen auch während der Nachtstunden nötig sind, ist 1997 der Lärmschutzhangar „Silencer“ errichtet worden. Ausnahmen von den Betriebsbeschränkungen können durch die Flugsicherung bewilligt werden.
Die zuständigen Flugsicherungsorgane arbeiten laufend daran, die standardisierten Flugverfahren bezüglich der Lärmauswirkung zu optimieren. Weitere Informationen zur Pistennutzung und den An- und Abflugverfahren finden Sie hier.
Die Landegebühren sind nicht nur abhängig vom Gewicht, sondern auch von der Lärmklasse des Flugzeuges. Zusätzlich besteht eine besondere Lärmgebühr, welche in der Nacht zehnmal höher ist als am Tag.
Für die Steuerung der Bautätigkeit rund um den Flughafen ist von den französischen Behörden der sogenannte „Plan d’Exposition Bruit“ (PEB) in Kraft gesetzt worden.
Für Gebäude, welche innerhalb des sogenannten „Plan Gêne Sonore“ (PGS) liegen und gewisse Voraussetzungen erfüllen, kann der Flughafen finanzielle Zuschüsse für Schallschutzmassnahmen entrichten.
Die europäische Umgebungslärmrichtlinie schreibt vor, dass jeder Staat für seine Zivilflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50 000 Flugbewegungen pro Jahr einen Lärmvorsorgeplan (Plan de Prévention du Bruit dans l’Environnement – PPBE) ausarbeiten und mindestens alle fünf Jahre überprüfen muss. Der aktuelle Lärmvorsorgeplan für den Flughafen Basel-Mulhouse bezieht sich auf den Zeitraum 2024-2028 und ist hier einsehbar (nur in französischer Sprache).
Überwachung und Sanktionen
Die Abteilung Umwelt betreibt ein modernes Lärmmessnetz mit 10 Messstationen und verfügt mit dem CIEMAS Datenerfassungs- und Analysesystem über ein modernes Mittel, um die Einhaltung der zahlreichen Betriebseinschränkungen zu überwachen. Sowohl von der Abteilung Umwelt als auch von der französischen Zivilluftfahrtbehörde (DGAC) wird jeder Tag einer systematischen Kontrolle unterzogen. Sobald ein eventueller Regelverstoss festgestellt wird, meldet die Abteilung Umwelt diesen der französischen Flugsicherungsbehörde DGAC. Wenn Letztere, nach Überprüfungen ihrerseits, das Vorliegen eines Regelverstosses bestätigt, setzt sie die betroffene Fluggesellschaft darüber in Kenntnis. Eventuelle Sanktionen werden von der französischen Kontrollbehörde ACNUSA ausgesprochen. Ergänzende Informationen sind auf der Internetseite der ACNUSA zu finden.
Zuschüsse für Lärmschutzmassnahmen
1. Haben Sie für Ihre Wohnung/Ihr Haus Anspruch auf einen Zuschuss für Lärmschutzmassnahmen?
Anmerkung: Der Lärmbelastungsplan (PEB) ist ein Dokument zur Steuerung der Raumplanung, mit dem die Bebauung in Lärmzonen in Flughafennähe kontrolliert und begrenzt werden soll, um die Lärmbelastung für die Bevölkerung einzuschränken.
2. Um was handelt es sich beim Lärmschutzplan (PGS)?
Der Lärmschutzplan (Plan de Gêne Sonore – PGS) ist ein Raumplanungsdokument, das unter der Leitung des Präfekten erstellt wird. Der PGS definiert die an den Flughafen angrenzenden Gebiete, in denen ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Schallschutzmassnahmen an Gebäuden geltend gemacht werden kann.
Die Methodik zur Berechnung ist für alle französischen Flughäfen identisch.
Der PGS definiert drei Zonen unterschiedlicher Lärmbelastung:
- Zone I: innerhalb der Kurve Lden 70
- Zone II: innerhalb der Kurve Lden 65
- Zone III: innerhalb der Kurve Lden 55
Der Lärmschutzplan für den Flughafen Basel-Mulhouse wurde 2015 überarbeitet.
Die Zonen betreffen die folgenden Gemeinden:
- Bartenheim
- Blotzheim
- Hégenheim
- Hésingue
- Sierentz
- und Saint-Louis.
Der vollständige Plan kann im jeweiligen Rathaus oder auf der Website des EuroAirport eingesehen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Klima und Energie
Klima
Der Flughafen Basel-Mulhouse setzt sich dafür ein, seine CO2-Emissionen zu reduzieren. Im Jahr 2021 verpflichtete er sich, Netto-Null-Emissionen für seine eigenen Infrastrukturen (Scopes 1 und 2) zu erzielen, was sich grossmehrheitlich auf Anlagen zur Wärmeerzeugung sowie den flughafeneigenen Fuhrpark bezieht. Um die Gesamtemissionen zu reduzieren, arbeitet der Flughafen zudem mit zahlreichen Akteuren der Flughafenplattform zusammen.
Klicken Sie hier, um die durchgeführten, laufenden und geplanten Massnahmen einzusehen.
Das Zertifizierungsprogramm ACA
Es ist heutzutage unerlässlich, die klimatischen Herausforderungen zu berücksichtigen. Schliesslich tragen Treibhausgasemissionen, die grösstenteils durch menschliche Aktivitäten entstehen, zur Erderwärmung bei. Zahlreiche Länder engagieren sich auf internationaler Ebene und setzen auf nationaler Ebene Massnahmen um, mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
ACA ist ein durch den europäischen Flughafenverband ACI Europe eingeführtes, unabhängiges Zertifizierungssystem für Flughäfen zur Erfassung und Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Bei dieser Zertifizierung werden die von den Flughäfen unternommenen Anstrengungen zur Reduzierung ihrer Treibhausgase bewertet und attestiert.
Das Programm besteht aus 4 Zertifizierungsstufen:
- 1: Erfassung = Bestimmen der Emissionsquellen im Einflussbereich des Flughafens und Erstellen einer CO2-Bilanz. Definieren der direkten und indirekten Emissionen auf Grundlage des Greenhouse Gas (GHG) Protocols (Treibhausgas-Protokolls).
- 2: Reduzierung = Erstellen eines Managementplans mit konkreten Reduktionszielen und Überprüfung der Einhaltung dieser Ziele.
- 3: Optimierung = Zusätzlich zur Erfassung und Verringerung der „eigenen“ Emissionen werden auch Dritte in diese Bemühungen eingebunden (z.B. Unternehmen auf der Flughafenplattform).
- 3+: Neutralität = Kompensation der Emissionen, welche nicht reduziert werden können, um so die CO2-Neutralität der direkt beeinflussbaren Emissionen aus dem Betrieb des Flughafens zu erlangen.
- 4: Transformation = Optimierung des Flughafenbetriebs und seiner Geschäftspartner, um absolute Emissionssenkungen zu erreichen.
- 4+: Übergang = Kompensation der Restemissionen durch zuverlässige Klimaschutzprojekte.
- 5: Stufe 5 = Beibehaltung der Netto-Null-Bilanz (Scope 1 und 2) und aktive Reduktion der Emissionen des Scope 3, verstärkte Einbindung Dritter, Kompensation der Restemissionen.
Zu Beginn des Jahres 2015 unternahm der Flughafen Basel-Mulhouse Anstrengungen zur Erlangung der Zertifizierungsstufen 1 und 2.
Am 20. November 2017 hat die Direktion des EuroAirport eine erste entsprechende Erklärung (Archiv - auf Französisch) unterzeichnet. Die im Jahr 2018 erlangte Zertifizierung der zweiten Stufe wurde 2019 und Ende August 2020 erneuert.
Im zweiten Halbjahr 2021 begann der EuroAirport mit der Arbeit an der ACA-Akkreditierung der Stufe 4, deren Zertifizierung im April 2022 bestätigt wurde. Das aktuelle Zertifikat finden Sie hier.
Seitdem wurde die Verpflichtungserklärung des Flughafens aktualisiert und in einer neuen Erklärung (auf Französisch) festgehalten.
Energie
Umweltfreundliche Energieträger
Heizungswärme aus dem Fernwärmenetz der Stadt Saint-Louis
Der Flughafen ist seit September 2022 an das Fernwärmenetz der Stadt Saint-Louis angeschlossen.
Die Wärme des Netzes stammt zu 90% aus der Verbrennung von Biomasse.
An den Flughafen gelieferte Wärme im Jahr 2025: rund 5 450 MWh
Wärmekraftkopplung
Wärme- und Elektrizitätsproduktion durch zwei Gasmotoren, geringere Luftbelastung bei erhöhtem Wirkungsgrad (> 80%). Eine Wärmekraftkopplungsanlage wurde im November 2000 in Betrieb genommen und Ende 2024 stillgelegt. Sie wird nur noch für die Notstromversorgung betrieben.
Heizzentrale
5 bivalente Heizsysteme (Erdgas/Heizöl)
Rauchgasreinigung
Erneuerung des Fuhrparks
Schrittweiser Austausch der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren durch Elektrofahrzeuge
Einrichtung elektrischer Ladestationen
Photovoltaikanlage
Stromerzeugung 2025: rund 900 MWh Elektrizität
2025–2026: Installation von rund 40 000 m2 Solarmodulen über den Parking-Anlagen des Flughafens (rund 4,2 MWh)
Energieverbrauch am EuroAirport
Die am Flughafen benötigte Energie wird durch fünf verschiedene Energieträger bereitgestellt: Elektrizität, Erdgas, Fernwärme, Heizöl und Treibstoff. Die Grafik zeigt den Verbrauch der von der Flughafendirektion bereitgestellten und verteilten Energiearten. Die Flugzeugbetankung ist hierin nicht enthalten.
Einzelne Quartale
2026
2025
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
2024
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
2023
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
2022
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
2021
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
Luftqualität und Flughafenaktivitäten
Der Flughafenbetrieb umfasst verschiedene Quellen der Luftverschmutzung: Heizzentralen, Fahrzeuge und Maschinen, Flugverkehr, sonstige Quellen (Anstriche etc.).
Der Flughafen überprüft regelmässig die Luftqualität auf dem Flughafengelände und in den angrenzenden Gemeinden. Alle drei Jahre wird im Sommer und Winter eine Messkampagne durchgeführt, um die Schadstoffkonzentrationen in der Luft zu ermitteln. Die Kampagnen zur Messung der Luftqualität werden in Zusammenarbeit mit ATMO Grand Est durchgeführt, der für die Überwachung der Luftqualität in der Region zuständigen Stelle. Des Weiteren steht eine Online-Informationsplattform zur Verfügung, welche die derzeitige Luftqualität in der Oberrheinregion darstellt: http://www.atmo-rhinsuperieur.net/index.htm
Die im Rahmen der Messkampagnen am Flughafen erfassten Schadstoffe sind: Stickoxide (NO und NO2), Feinstaub- und Ultrafeinstaub, flüchtige organische Verbindungen (VOC), Schwefeldioxid (SO2).
Zusätzlich zu den Messkampagnen wird alle drei Jahre ein Emissionsinventar erstellt, in welchem die auf der Flughafenplattform erzeugten Schadstoffemissionen erfasst werden.
Die Berichte zu den Messkampagnen und Emissionsinventaren sind hier einsehbar.
Abfallmanagement
Mülltrennung (seit 1993)
Abfall systematisch wiegen und verrechnen:
Die erste Grafik zeigt die Entwicklung der auf dem Flughafen anfallenden und entsorgten Abfallmengen. In der zweiten Grafik ist die Zusammensetzung der Recyclingstoffe dargestellt.
Einzelne Quartale
2026
2025
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
2024
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
2023
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
2022
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
2021
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
Gewässerschutz
Abwasserbehandlung
Wasserbewirtschaftung (m3)
Einzelne Quartale
2026
2025
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
2024
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
2023
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
2022
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
2021
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
Ein Klick auf die folgenden Links ermöglicht es Ihnen, mehr Informationen zu den verschiedenen Anlagen zu erhalten:
Vorbehandlung der industriellen Abwässer
Biodiversität
Biologische Vielfalt am EuroAirport
Obschon es sich beim Flughafengelände nicht um ein Naturschutzgebiet handelt, beherbergt der EuroAirport eine bedeutende biologische Vielfalt. Dies mag überraschen, doch die Zahlen sprechen für sich: 112 Insekten-, 6 Amphibien-, 9 Fledermaus-, 59 Vogel- und 259 Pflanzenarten sind im Untersuchungsgebiet gezählt worden.
Vor diesem Hintergrund hat der EuroAirport 2017 mit der Schweizer Stiftung «Natur & Wirtschaft» und deren Pendant im Elsass, der französischen Vereinigung «Biodiversité pour tous», einen binationalen Zertifizierungsprozess für die Standortgestaltung initiiert. Dieser Prozess wird seither fortgesetzt: Die erhaltenen Qualitätslabel wurden 2020 und 2024 erneuert.
Beim Zertifizierungsprozess werden folgende Kriterien berücksichtigt:
- Gestaltung des Geländes
- Massnahmen für Wildtiere
- vorhandene Pflanzenarten
- Verwendung von Bioziden und Düngemitteln
- für die Anlagen verwendete Materialien
- Parkplätze, Fahr- und Fusswege
- Pflege und Verwaltung des Geländes
Überprüft wurden diese Kriterien auf der Grundlage von übermittelten Unterlagen sowie durch eine Standortbegehung, die im Oktober 2023 stattfand.
Beide Zertifizierungsorganisationen würdigten das Engagement des Flughafenbetreibers, die Biodiversität zu fördern: Die gesamte Pflege des Flughafengeländes umfasst umweltfreundliche und die Biodiversität schützende Vorkehrungen, mit einem differenzierten und durchdachten Management der Grünflächen. Die Anstrengungen müssen fortgesetzt werden, insbesondere in Hinblick auf die Bepflanzung und die Wahl einheimischer, an das Klima angepasster Pflanzenarten, die Verbesserung der Kenntnisse und den Austausch von Informationen über das zu verwaltende Naturerbe, die Beibehaltung einer extensiven und naturnahen Pflege, die Bekämpfung von Neophyten und die Reduzierung von versiegelten Flächen.
Die binationale Zertifizierung geht mit der nachhaltigen Entwicklungspolitik des EuroAirport einher, der mit seinen Aktivitäten und Gestaltungsmassnahmen ein Gleichgewicht zwischen Wirtschaft, gesellschaftlicher Verantwortung und Umweltschutz anstrebt.
Auszeichnung «Espace Nature»
Angesichts der seit vielen Jahren durchgeführten Massnahmen hat der Flughafen 2023 eine Bewerbung bei der Region Grand Est und der Agence de l’eau Rhin-Meuse eingereicht. Diese beiden Organisationen verleihen regelmässig die Auszeichnungen «Commune Nature» und «Espace Nature» und würdigen damit Gemeinden und für die Bewirtschaftung öffentlicher Flächen zuständige Institutionen, die Massnahmen zur Reduzierung bzw. zum Ausschluss von Pflanzenschutzmitteln bei der Pflege von Grünflächen und Wegen ergreifen. Dies trägt zum Erhalt der Wasserqualität von Fliessgewässern und Grundwasservorkommen sowie zur Entwicklung der Biodiversität bei.
Ende 2023 hat die Region Grand Est dem EuroAirport die Stufe der «3 Libellen» und den «Coup de cœur» der Jury für die alltägliche Bewirtschaftung der Grünflächen am Flughafen verliehen.
Mit dieser ausserordentlichen Auszeichnung werden für das Raum- und Flächenmanagement verantwortliche Organisationen geehrt, die sich über den allgemeinen Ansatz hinaus (ausgezeichnet mit den Stufen 1, 2 und 3) intensiv mit besonders ambitionierten Massnahmen zur Verbesserung der Biodiversität, des Grundwasserressourcenmanagements oder des Flächenmanagements im Hinblick auf die spezifischen Herausforderungen eines Gebiets engagieren.
Flugbewegungen
Einschränkungen des Flugbetriebes
Die Tabelle mit den Betriebseinschränkungen und Ausnahmebewilligungen finden Sie im WebReporting.
Die festgestellten Verstösse werden durch die französische Flugsicherungsbehörde (DGAC) der betroffenen Fluggesellschaft mitgeteilt. Eventuelle Sanktionen werden von der französischen Behörde ACNUSA ausgesprochen. Weitere Informationen dazu befinden sich auf der Website der ACNUSA.
Folgende Dokumente können Sie hier einsehen:
- Ministerialerlass vom 6. August 2021 (die deutsche Höflichkeitsübersetzung finden Sie hier)
- AIP France (Luftfahrthandbuch Frankreich) für den Flughafen Basel-Mulhouse
Die rechtsgültige Version ist auf folgender Seite einsehbar: www.sia.av
Archiv Ministerialerlasse :
- Ministerialerlass vom 6. Mai 2020
- Ministerialerlass vom 18. Juni 2015
- Ministerialerlass vom 26. April 2013
- Ministerialerlass vom 10. September 2003
Die Pisten und deren Nutzung
Pistensystem
Der Flughafen Basel-Mulhouse verfügt über ein System mit zwei sich kreuzenden Pisten. Die Hauptpiste ist 3 900 Meter lang und kann von allen Flugzeugtypen und bei jedem Wetter benutzt werden. Die sekundäre Ost-/West-Piste hat eine Länge von 1 715 Metern. Ihre Benutzung ist abhängig vom Typ und der Leistung der Flugzeuge. Sie wird hauptsächlich für Starts kleinerer und mittlerer Flugzeuge in Richtung Westen genutzt.
An- und Abflugprozeduren
Die Abflugverfahren legen für jede Piste und Pistenrichtung fest, auf welche Art und Weise die Übergabepunkte zur übergeordneten Luftraumkontrollzone erreicht werden müssen. Die Besatzung folgt dabei einem für jeden Flugzeugtyp eigenen, lärmoptimierten Verfahren. Die Flugspuren weisen eine erhebliche Streuung auf, welche vom Flugzeugtyp, den Wetterverhältnissen und der Genauigkeit der Instrumente beeinflusst wird. In Ausnahmefällen (z.B. wetterbedingt oder aus Gründen der Verkehrstrennung) können Abweichungen von den Standardverfahren auftreten. Die Regelung dieser Spezialfälle obliegt der Flugsicherung.
Die Hauptpiste ist mit zwei sogenannten Instrumentenlandesystemen hoher Präzision ausgerüstet, dem ILS 15 für die Landungen von Norden und dem ILS 33 für die Landungen von Süden her. Die grosse Mehrheit der Landungen (rund 90%) erfolgt mit dem ILS 15 über den Forêt de la Hardt. In rund 10% der Fälle wird von Süden her auf Piste 33 gelandet.
Nutzungsrichtung der Pisten
Die Wahl der Pistenrichtung hängt vor allem von den Windverhältnissen ab. Des Weiteren können auftretende Wetterphänomene (z.B. Gewitterzellen) in die Entscheidung einfliessen.
In Übereinstimmung mit den internationalen Empfehlungen wird die Piste 15 aus Sicherheitsgründen nicht mehr benutzt, sobald die durchschnittliche Rückenwindkomponente 5 Knoten übersteigt (bei diesem Wert treten in der Regel kurzzeitige Windstösse oder Böenspitzen aus nördlicher Richtung auf, die bis zu 10 Knoten erreichen können).
Die Flugsicherung beurteilt die Situation laufend aufgrund der in Pistennähe gemessenen Windgeschwindigkeiten und der auftretenden Böenspitzen. Der Pistenwechsel wird zudem von der Wettervorhersage (Entwicklung in den nächsten Stunden), dem Pistenzustand und dem Flugverkehrsaufkommen beeinflusst. Da jeder Pistenwechsel eine Neuorganisation der landenden und startenden Flugzeuge in einem grösseren Umkreis erfordert, ist ein häufiger Wechsel während eines Tages und vor allem während der "Stosszeiten" zu vermeiden.
Des statistiques sur l'utilisation des pistes et des cartes de densité de survol sont disponibles dans WebReporting.
IFR
IFR-Ablüge
Startverfahren
Für jede Piste und Abflugrichtung bestehen klar definierte Verfahren nach den Instrumentenflugregeln – sogenannte SID "Standard Instrument Departures" – um die Verbindungspunkte zu den Luftstrassen zu erreichen. Es handelt sich dabei um die virtuellen Punkte LUMEL, MOROK und TORPA im Westen, LASAT im Norden, ELBEG im Osten und OLBEN im Süden. Die Punkte LASAT und OLBEN können auch per Direktstart angeflogen werden. Flugzeuge können auch mit einem sogenannten omnidirektionalen Startverfahren (OMNI) abfliegen.
Weitergehende Informationen zu den Flugverfahren finden sich in der AIP (Aeronautical Information Publication) auf unserer Seite Einschränkungen des Flugbetriebes.
Aktuelle IFR-Abflüge
Aktuelle Radarspuren und Lärmdaten finden Sie im Informationstool TraVis.
Statistiken zu Lärm und Flugbewegungen finden Sie im WebReporting.
IFR-Landungen
Instrumentenlandesysteme
Für ein Höchstmass an Sicherheit besitzen die meisten Flughäfen Landeführungshilfen, sogenannte ILS (Instrumentenlandesysteme). Mithilfe dieser Systeme können die Flugzeuge selbst bei schlechten Sichtverhältnissen äusserst genau bis zur Landebahn geleitet werden. Die Hauptpiste des Flughafens Basel-Mulhouse ist mit einem ILS für Landungen von Norden (ILS 15) und Landungen von Süden her (ILS 33) ausgerüstet.
Grundsätzlich wird gegen den Wind gestartet und gelandet. Die Vorzugpiste ist diejenige, die bei ruhigen Windlagen und in gewissen Fällen, wie am Flughafen Basel-Mulhouse, aus Umweltüberlegungen auch bei schwachem Rückenwind genutzt wird. Die Vorzugspiste am EuroAirport ist die Piste 15.
Aktuelle IFR-Landungen und Statistiken
Aktuelle Radarspuren und Lärmdaten finden Sie im Informationstool TraVis.
Statistiken zu Lärm und Flugbewegungen finden Sie im WebReporting.
ILS 33
Instrumentenlandesystem für Landungen von Süden auf der Piste 33
Umfassende Informationen
Wenn die Rückenwindkomponente Landungen von Norden auf die Piste 15 nicht mehr zulässt, muss von Süden her auf die Piste 33 gelandet werden. Seit dem 20. Dezember 2007 hat das neu installierte Instrumentenlandesystem ILS 33 das bisher angewandte Sichtanflugverfahren abgelöst. Auf dem verlinkten Dokument finden Sie umfassende Informationen dazu.
Abkommen über die Pistenbenutzung vom 10. Februar 2006
Das Abkommen wurde zwischen den Zivilluftfahrtbehörden der Schweiz und Frankreichs abgeschlossen und regelt die Modalitäten der Benutzung und die jährliche Beurteilung des Anteils der Südlandungen in einem Kalenderjahr.
Aktuelle Winddaten für den EuroAirport
Hier finden Sie die lokalen Winddaten für den EuroAirport. Sie zeigen die Minimal- und Maximalwerte sowie den Durchschnitt der Messungen der letzten 10 Minuten vor deren Veröffentlichung. Die Daten basieren auf den sogenannten METAR-Meldungen des Flugwetterdienstes und werden halbstündlich aktualisiert. Die Windgeschwindigkeit wird – wie in der Aviatik üblich – in Knoten angegeben.
Meteorologische Studie bezüglich der Nordwind-Situation am Flughafen Basel-Mulhouse
Amtliches Gutachten vom Deutschen Flugwetterdienst: Vertiefte Analyse der meteorologischen Grundlagen im Kontext des ILS 33 auf dem Flughafen Basel-Mulhouse, Januar 2011.
Nutzung
Nutzungsstatistik ILS 33
An dieser Stelle werden Tabellen mit der Anzahl der durchgeführten Südlandungen auf die Piste 33 veröffentlicht. Es gilt zu beachten, dass die monatlichen Anteile der Pistennutzung erfahrungsgemäss starke, saisonale Schwankungen aufweisen und daher nicht repräsentativ sind für den zur Beurteilung massgebenden Mittelwert des Kalenderjahres.
Berichte über die Nutzung des Anflugverfahrens ILS 33
FAQ Häufig gestellte Fragen
Antworten zu häufig gestellten Fragen
ILS-Prognose
Aufgrund detaillierter Wetterprognosen wird eine Vorhersage gemacht, wann voraussichtlich welches Instrumentenlandesystem (ILS) in Betrieb sein wird. Die ILS-Prognosequalität hängt dabei von der Qualität der Wetterprognose ab.
Prognose erstellt von Meteonews

