Rechtliche Informationen

Polizeiverordnung für den Flughafen Basel-Mulhouse

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Die Polizeiverordnung für den Flughafen Basel-Mulhouse, vorgesehen in Artikel R213-1 des Gesetzbuches der zivilen Luftfahrt, wurde am 13. April 2016 durch den Präfekten von Haut-Rhin erlassen.

Diese Verordnung hebt die Verordnung vom 2. Dezember 2015 betreffend polizeiliche Massnahmen am Flughafen Basel-Mulhouse auf.

Sie enthält Pläne zur Abgrenzung von öffentlichen Zonen, Sicherheitszonen und Zollsektoren.

Für weitere Informationen (die Dokumente sind nur in französischer Sprache erhältlich):

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