Sicherheitskontrolle
Passieren der Sicherheitskontrolle
Das Sicherheitspersonal führt die Kontrollen zu Ihrer Sicherheit und mit Respekt vor Ihrer Person durch.
Wir empfehlen, sich vor Abflug spätestens gemäss den Angaben auf der Seite "Check-in" an den Sicherheitskontrollen einzufinden, um über genügend Zeit für das Passieren der Kontrollstellen zu verfügen und das Abfluggate rechtzeitig erreichen zu können.
Vergewissern Sie sich, dass sich in Ihrem Handgepäck kein im Handgepäck verbotener Gegenstand befindet.
Zeigen Sie dem Kontrollpersonal Ihre Bordkarte.
Legen Sie Ihr Handgepäck auf das Band des Röntgengeräts. Nehmen Sie den Plastikbeutel mit den Flüssigkeiten, tragbare Computer, Fotoapparate oder jegliches grösseres elektrisches Gerät heraus und legen Sie alles in die bereit gestellten Boxen.
Legen Sie Ihre Jacke oder Ihren Mantel, Hut, Schal usw. ab und leeren Sie Ihre Taschen (Schlüssel, Mobiltelefon, Münzgeld usw.). Legen Sie alles in eine Box. Sie können auch aufgefordert werden, Ihren Gürtel und/oder Ihre Schuhe abzulegen.
Sie können zusätzlichen Kontrollen unterzogen werden: Leibesvisitation (diese Kontrolle erfolgt durch eine Person gleichen Geschlechts wie Sie)...
...oder Durchsuchung Ihres Handgepäcks.
Nach Abschluss der Kontrolle vergessen Sie bitte nicht, Ihre persönlichen Sachen wieder vom Band des Röntgengeräts zu nehmen, und begeben Sie sich ungehindert in die Abflughalle.
Im Handgepäck verbotene Gegenstände
Aus Sicherheitsgründen sind gewisse, nachstehend aufgeführte Gegenstände im Handgepäck verboten (je nach Airline können weitere Gegenstände ebenfalls verboten sein; bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft):
➝ Pistolen, Feuerwaffen und sonstige Waffen
➝ Nachbildungen und Imitationen von Waffen
➝ Munition
➝ Messer und scharfe Gegenstände
➝ stumpfe Gegenstände
➝ neutralisierende oder kampfunfähig machende Gegenstände
➝ Gegenstände, die als Waffe eingesetzt werden können
➝ explosive und entflammbare Stoffe
➝ Sturmfeuerzeuge ("Feuerzeug mit blauer Flamme")
➝ chemische und toxische Stoffe
➝Flüssigkeiten, Pasten, Gels, und Aerosole *
Es wird empfohlen, Gepäckstücke und persönliche Gegenstände nach Möglichkeit als aufgegebenes Gepäck zu befördern. Im Handgepäck sollten nur die Dinge mitgeführt werden, die während der Reise unbedingt benötigt werden.
Bei der Sicherheitskontrolle entdeckte verbotene Gegenstände müssen vor Ort abgegeben werden. Kleinere Gegenstände können auf Wunsch in einem Umschlag (max. 210 x 297 mm) sicher aufbewahrt werden. Nach Ihrer Rückkehr können Sie diese täglich von 05:30 Uhr bis Mitternacht am Informationsschalter des Flughafens (Ebene 2, Ankunft) gegen eine Verwaltungsgebühr abholen.
Pauschaltarif (für einen Zeitraum von 4 Wochen): CHF 5,00 / € 5,00
Zuschlag (für jede angefangene weitere 4-Wochen-Periode): CHF 5,00 / € 5,00
Maximale Aufbewahrungsdauer: 12 Wochen
Gegenstände, die nicht in den Umschlag passen oder für die dieser Service nicht in Anspruch genommen wird, werden entsorgt.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Abflug bei Ihrer Fluggesellschaft über die geltenden Bestimmungen zu Anzahl, Grösse und Gewicht des erlaubten Handgepäcks – diese können je nach Airline unterschiedlich sein.
Flüssigkeiten, Gels, Pasten und Aerosole
Auf allen europäischen Flughäfen gelten Sicherheitsmassnahmen für Flüssigkeiten, Gels, Pasten und Aerosole im Handgepäck.
Als Paste wird jedes Produkt angesehen, das eine weiche oder plastisch verformbare bzw. knetbare Konsistenz aufweist.
Bsp.: Foie gras, Rösti, Weichkäse wie Münster oder Camembert, Fertigfondue etc.
Es ist Ihnen erlaubt, nur kleine Mengen von diesen Produkten in Ihrem Handgepäck unter Beachtung folgender Voraussetzungen mit sich zu führen:
- die Produkte müssen sich in Einzelbehältnissen mit einem jeweiligen Fassungsvermögen von höchstens 100 ml oder 100 g befinden
- die Behältnisse müssen in einem einzigen durchsichtigen und verschlossenen Plastikbeutel vom Typ Gefrierbeutel (Format 20x20) mit einem Fassungsvermögen von höchstens 1 Liter enthalten sein
Dieser Beutel ist bei der Sicherheitskontrolle separat vom Handgepäck vorzuzeigen.
Empfehlung: Packen Sie Ihre flüssigen Produkte in Ihr aufzugebendes Gepäck.
Ausnahmen:
- Baby- oder Kleinkindernahrung, die während des Fluges benötigt wird
- flüssige Medikamente, die während des Fluges benötigt werden
Leitfaden "Prepare liquids for security control" (PDF, Englisch)
Einkäufe in der Abflughalle
Alle nach der Sicherheitskontrolle eingekauften Artikel (im Duty-Free-Bereich oder in der Abflughalle) sind ohne Mengenbegrenzung an Bord zugelassen.
Fluggäste, die flüssige Produkte, Gele, Pasten, Cremes und Aerosole mit einem Fassungsvermögen von mehr als 100 ml oder 100 gr mit sich an Bord nehmen möchten, müssen diese nach der Sicherheitskontrolle in den Geschäften in der Abflughalle erwerben. In gewissen Fällen werden ihre Einkäufe vom Verkaufspersonal in durchsichtige, versiegelte Plastiktaschen mit Ausgabe einer datierten Einkaufsquittung verpackt.
Fluggäste, die an einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union, in der Schweiz, Island oder Norwegen umsteigen, können ihre versiegelte und nicht geöffnete Plastiktasche im Handgepäck auf den Anschlussflug mitnehmen.
Umsteigefluggäste an einem Flughafen eines anderen Landes sind gebeten, sich diesbezüglich bei ihrer Fluggesellschaft zu informieren.
Provisorischer Schweizer Pass (Notpass)
Sie benötigen kurzfristig ein Reisedokument oder befinden sich in einer Notsituation?
Dann können Sie einen provisorischen Schweizer Pass – umgangssprachlich auch Notpass genannt – beantragen.
Kontakt:
Tel.: +41 (0)58 480 65 82
Täglich von 5:15 bis 23:15 Uhr
Terminal Schweizer Sektor, Ebene 2 «Ankunft», gegenüber den Aufzügen
Ausstellung am selben Tag möglich
Die Bearbeitung dauert in der Regel ca. 30 Minuten pro Pass.
Erforderliche Unterlagen
Für die Ausstellung ist mindestens eines der folgenden Dokumente vorzulegen:
- Ein abgelaufener Schweizer Pass, eine Schweizer Identitätskarte oder ein anderes amtliches Ausweisdokument mit Foto
- Ein Schriftenempfangsschein (Nachweis, dass der Heimatschein bei der Wohngemeinde hinterlegt ist)
Bei Verlust des Ausweises ist zwingend eine gültige polizeiliche Verlustanzeige einer Schweizer Polizeidienststelle erforderlich.

