Antrag auf Begleitausweis
Der Begleitausweis:
- wird im Rahmen eines Geschäftsbesuchs, von Lieferungen oder technischen Wartungsarbeiten ausgestellt
- wird im Austausch gegen ein gültiges Ausweisdokument (Ausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel für Ausländische Staatsangehörige) ausgehändigt
- muss am Tag der Ausstellung wieder zurückgegeben werden
Für eine Person können innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten maximal 15 Begleitausweise ausgestellt werden.
Eine Begleitperson darf nicht mehr als 5 Besucher gleichzeitig mitnehmen.
Kopien der Ausweisdokumente (Vorder- und Rückseite) jedes Besuchers müssen dem Antrag beigefügt werden.
Die begleiteten Personen müssen ständig unter Aufsicht und im direkten Sichtkontakt des Begleiters bleiben.
Der Antrag muss 1 Werktag im Voraus gestellt werden.
(Das untenstehende Antragsformular ist nur auf Französisch verfügbar)