General Aviation und VFR-Flüge
Informationen für Privatpiloten
Aus Sicherheitsgründen ist die Unterstützung bei Rollvorgängen für alle General Aviation-Flüge von nicht am Flughafen Basel-Mulhouse stationierten Flugzeugen obligatorisch.
Der Flughafenbetreiber (EuroAirport +33 (0)3.89.90.33.33) ist zwecks Einholung einer Bewilligung (siehe AD2 LFSB 4) zwingend vor dem Abflug vom Herkunftsflughafen zu kontaktieren.
Die Begleitung von Piloten und Passagieren zu den weiter entfernt gelegenen Flugzeugpositionen ist verpflichtend und wird vom Flughafenbetreiber durchgeführt.
Aeronautical Information Publications (eAIP France):
https://www.sia.aviation-civile.gouv.fr
Passagierliste für General Aviation-Flüge am Flughafen Basel-Mulhouse ohne Passagierbegleitung:
Passagier-Manifest
Voranmeldung von General Aviation-Flügen am Flughafen Basel-Mulhouse mit Passagierbegleitung:
Voranmeldung
Koordinierung von VFR-Flugbewegungen nicht-stationierter Flugzeuge
Im Hinblick auf eine bessere Koordinierung des Luftverkehrs auf der Plattform hat der Flughafen Basel-Mulhouse eine vorgängige und obligatorische Genehmigung (PPR) für alle VFR-Flüge von Flugzeugen eingeführt, die nicht am Flughafen stationiert sind und in Basel-Mulhouse parken möchten.
Der Antrag gilt nur für VFR-Flüge von Flugzeugen, die auf der Plattform landen und auch parken wollen.
PPR-Verfahren
- Abfrage der Spitzenzeiten des gewerbsmässigen Luftverkehrs am EuroAirport
- Formular und Anleitung können hier heruntergeladen werden: Formular
- Obligatorische Buchung eines Standplatzes für alle VFR-Flüge nicht stationierter Flugzeuge
- Falls der Antrag genehmigt wird, Angabe der zugewiesenen PPR-Nummer in Feld 18 des Flugplans
- Die Abteilung des Apron Control muss über jede Flugplanänderung (Änderung der Start- oder Landezeit oder Annullierung des Flugs) informiert werden
Achtung:
- Jedes Flugzeug, das auf dem Flughafen Basel-Mulhouse landen will, muss über einen Bodenabfertigungsdienstleister verfügen.
- Die Bestätigung des PPR-Antrags ersetzt NICHT die offizielle Abfertigungsanfrage, ausser der gewünschte Bodenabfertiger ist der EuroAirport.
Liste der Bodenabfertigungsdienste am EuroAirport
Bodenabfertigungsdienstleister auf dem Vorfeld
Flughafen Basel - Mulhouse (nur einfache Abfertigung und Shuttle-Service):
Abteilung Apron Control
Tel.: +41 (0)61 325 33 33 // +33 (0)3 89 90 33 33
SWISSPORT:
Tel.: +33 (0)3 89 90 23 85
Fax: +33 (0)3 89 90 23 87
SITA: BSLOBXH
E-Mail: [email protected]
Dienstleister auf privaten Standplätzen
Air Service Basel (ASB):
Tel.: +41 (0)61 567 37 00
Fax: +41 (0)61 567 37 01
E-Mail: [email protected]
Von PPR ausgenommen sind:
- Such- und Rettungsflüge
- Sanitätsflüge und/oder Rückführungsflüge
- Polizeiflüge (z.B. für abgewiesene Passagiere)
- Militärflüge
- Ausweichflüge nach Basel-Mulhouse aus technischen, meteorologischen oder sicherheitsrelevanten Gründen (vorbehaltlich durch NOTAM angekündigte Einschränkungen)
Buchungsmodalitäten: Ein PPR-Antrag muss mindestens 24 Stunden vor dem gewünschten Zeitplan gestellt werden. Die Genehmigung oder Ablehnung liegt im Ermessen der Abteilung des Apron Control.
Alle in der Tabelle genannten Zeiten sind in UTC-Zeit angegeben. Die Abteilung des APRON CONTROL ist berechtigt, bei einer erwarteten oder punktuellen Verkehrsüberlastung alle Anträge abzulehnen.
Achtung: Im Falle des Verlassens des Sicherheitsbereichs ist eine Rückkehr zum Flugzeug nur unter folgenden Bedingungen möglich:
- Begleitung durch einen Mitarbeiter eines Abfertigungsunternehmens oder einen Vorfeldmitarbeiter des Flughafens.
- Um allein zurückzukehren, muss der Pilot im Besitz eines durch den EuroAirport ausgestellten Ausweises oder eines anderen, im Vorfeld vom Flughafen anerkannten Flugbesatzungsausweises (CMC, Crew Member Certificate) sein.
Beim Parken auf den Standplätzen NORD ist ein Shuttle-Service obligatorisch und geht zu Lasten des Antragstellers (siehe Gebührenregelung).