08. September 2010

Sie sind in Ihrer körperlichen Mobilität eingeschränkt


Beim Parken in der Parkuhrzone (mit Parkuhr) ist die angezeigte Gebühr zu entrichten. Es gibt hier keine Vergünstigungen; die Parkdauer ist auf 2 Stunden begrenzt.

Bei Vorlage folgender Unterlagen an der Zentralkasse in der Ankunftshalle des Flughafengebäudes erhalten Sie auf alle anderen Parkplätze einen Preisnachlass entsprechend dem 1. Parktag:

- Nachweis über entsprechende Fahrzeugkennzeichnung
- Behindertenausweis
- Fahrzeugschein
- Einfahrtparkticket

Es gibt keinen Transportservice zwischen den Parkplätzen und dem Flughafenterminal. Falls Sie zur Zurücklegung dieser Strecke Hilfe benötigen, setzen Sie sich bitte vor Abflug mit der Firma CGS in Verbindung (siehe Kontaktseite), die Sie bei der Organisation der erforderlichen Hilfsmittel vor Ort gerne unterstützen wird.