10. September 2010

Öffentliches Beschaffungswesen

Die Bestimmungen hinsichtlich des öffentlichen Beschaffungswesens des Flughafens dienen dazu, die Regeln für Auftragsvergabe und -abwicklung im Hinblick auf die vom Flughafen Basel-Mulhouse abzuschließenden Liefer- bzw. Bau- oder Dienstleistungsverträge darzulegen.

Diese Regeln sind aufgestellt worden, um optimale Einkaufsbedingungen sowie die Chancengleichheit der französischen und schweizerischen Unternehmen unter Einhaltung der internationalen Vereinbarungen im Hinblick auf die Vergabe öffentlicher Aufträge, die von Frankreich und der Schweiz unterzeichnet worden sind, zu gewährleisten.

Diese Regeln sind unter Bezugnahme auf die oben erwähnten Vereinbarungen sowie auf den schweizerisch-französischen Staatsvertrag vom 4. Juli 1949 über den Bau und den Betrieb des Flughafens von Basel-Mulhouse, unter besonderer Berücksichtigung der Paragraphen 1 bis 3 besagten Vertrags, festgelegt worden.

Der Flughafen Basel-Mulhouse ist ein internationales öffentliches Unternehmen. Er verpflichtet sich, die Ausschreibungsbedingungen, die Konkurrenz zwischen den einzelnen Anbietern und die Gewährleistung der Chancengleichheit für sämtliche Bewerber in der Vergabe und im Hinblick auf die Erfüllung von Aufträgen zu respektieren.

Diese Regeln wurden in einer Verfahrenssammlung definiert ("Procédures Générales d'Attribution et de passation des Marchés (PGAM)" – Allgemeine Auftragsvergabe-Verfahren), die durch die zuständigen französischen und schweizerischen Behörden für rechtsgültig erklärt wurde.


Verwaltung
Die Einkäufe des Flughafens sowie die Aufträge, die sich daraus ergeben, werden durch die Abteilung "Öffentliches Beschaffungswesen" koordiniert. Für jede Frage, welche die Aufträge vom Flughafen betrifft, bitten wir Sie, Kontakt mit dieser Abteilung aufzunehmen -> Email senden


VOM BEWERBER ZU ERFÜLLENDE WIRTSCHAFTLICHE UND TECHNISCHE MINDESTVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZU DEN ÖFFENTLICHEN AUSSCHREIBUNGEN DES FLUGHAFENS

1 – Vom Verfahren ausgeschlossen werden Bewerber, die sich in einer der folgenden geschäftlichen Situationen befinden:

a. Konkursverfahren, persönlicher Bankrott oder, falls sie zum gerichtlichen Sanierungsverfahren zugelassen sind, den Nachweis nicht erbringen, der Sie zur Fortsetzung Ihrer Aktivität berechtigt.

b. Sie oder Ihr Vorgesetzter sind als natürliche Personen wegen eines Vergehens in Zusammenhang mit der beruflichen Ehre verurteilt worden.

c. Sie sind Ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Gebühren und Sozialabgaben nicht nachgekommen.

d. Sie sind wegen illegaler Beschäftigung verurteilt worden.

2 – Finanzielle Kapazitäten: Die Bewerber, im Fall einer Gruppe sämtliche Mitglieder der Gruppe, müssen den Nachweis ihrer finanziellen Situation in folgenden Kriterien erbringen und den Bewerbungsunterlagen beifügen: - Die Umsatzzahlen (exkl. Steuern) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Die juristische Form, das Geschäftskapital von jedem sich bewerbenden Unternehmen und der Person/en, die über eine Vollmacht zur Verpflichtung des Unternehmens verfügen.

3 – Technische Kapazitäten: Die Bewerber, im Fall einer Gruppe sämtliche Mitglieder der Gruppe, müssen den Nachweis ihrer technischen Kapazitäten in folgenden Kriterien erbringen und den Bewerbungsunterlagen beifügen: - Referenzen gleichwertiger innerhalb der letzten drei Jahre erbrachter Leistungen, sowohl bezüglich Art, Betrag und Dauer. - Personal- und Materialaufwand, der voraussichtlich für die Ausführung des Auftrages eingesetzt wird.

4 – Jeder Bewerber muss entweder eine geltende zivilrechtliche Haftpflichtversicherungs-bescheinigung (und gegebenenfalls eine zehnjährige Garantie für bauliche Anlagen) oder eine Erklärung auf Ehre und Gewissen sie zu einreichen innerhalb von 15 Tagen bei Empfang des Antrags des Bauherrn, im Fall der Erteilung des Auftrags.

5 – Ein Einzelunternehmen kann nicht in der Gruppe von mehr als einen Zusammenschluss für den gleichen Auftrag enthalten sein.

(Die unter 1, 2 und 3 verlangten Auskünfte sind in der unter Punkt B vorgesehener Erklärung enthalten)

TEILNAHMEBEDINGUNGEN - INHALT DER BEWERBUNGSUNTERLAGEN:

A – Die Bewerber sind verpflichtet ein Bewerbungsschreiben abzugeben, im Fall einer Gruppe genügt ein einziges Schreiben. Das entsprechende Formular kann beim Flughafen Basel-Mulhouse angefordert (Die Adresse finden Sie im oberen Teil der Bekanntmachung) oder hier heruntergeladen werden >>Bewerbungsschreiben

B – Abgabe einer vollständig ausgefüllten und unterzeichneten eiderstattlicher Erklärung. Das entsprechende Formular kann beim Flughafen Basel-Mulhouse angefordert (Die Adresse finden Sie im oberen Teil der Bekanntmachung) oder hier heruntergeladen werden -> Erklärung des Bewerbers .

Erfüllt ein Bewerber die Teilnahmebedingungen und der Auftraggeber möchte ihm den Auftrag erteilen, muss dieser 15 Tage nach Erhalt des Antrags die in der Erklärung beschriebenen und für die Zulassung zu französischen öffentlichen Ausschreibungen notwendigen Nachweise vorlegen.