31. Juli 2010

Ab 6. November 2006 - Neue Sicherheitsmassnahmen



Neue Sicherheitsmassnahmen für Handgepäck ab 6. November 2006

Ab 6. November 2006 gelten am EuroAirport neue Sicherheitsmassnahmen, die der EU-Regelung
Nr. 1546/2006 vom 4. Oktober 2006 entsprechen.

 

Die neuen Bestimmungen gelten für das Handgepäck und für alle Flüge und Destinationen ab einem Flughafen der Europäischen Union. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt der Schweiz schliesst sich auch den neuen EU-Vorschriften an, die somit für alle Flughäfen der Schweiz gelten.

Für mehr Informationen :

Neue Sicherheitsmassnahmen für Handgepäck (822 KB) - Downloaden mit Adobe Acrobat (PDF



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